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Forum / Arbeitswelt

Ferien am So,Sa Regelung in Lux.  

Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo,

Ich hab den Ratgeber und hier im Forum darüber gelesen, ich wollte aber einen direkten Zitat aus dem Gesetzbuch mit Paragraphen usw - französisch deutsch letz ist egal. Einfach irgendwas wo schwarz auf weiß geschrieben wird, dass wenn ein Feiertag am WE fällt, den Arbeitnehmer einen zusätzlichen Urlaubstag gewährt werden muss.

Danke!

P.s. Titel ist falsch = statt Ferien habe ich natürlich Feiertage gemeint


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revolting
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14 Jahren  ago  

Jean Luc PUTZ - Luxemburgisches Arbeitsrecht

Ansprüche des Arbeitnehmers, welcher nicht am Feiertag gearbeitet hat.

Wenn einer der genannte Feiertage auf einen Sonntag fällt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag, welcher jedoch innerhalb von 3 Monaten nach dem Feiertag in Anspruch genommen werden muss.

Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 10. April 1976 über die Reform der Bestimmungen zu den gesetzlichen Feiertagen.


Anonymous
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14 Jahren  ago  

gilt dies nicht auch noch für den samstag ???


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

das wollte ich auch noch fragen, kennt sich da jemand aus? Gilt generell jeden Feiertag darf man nachholen sobald man an dem Tag nicht arbeitet oder gilt das wirklich nur für Sonntage - Stichwort Weihnachten 2010

Danke!


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Travelman
77 Messages

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14 Jahren  ago  

Das kommt auf die Arbeitswoche an. Wenn von Mo-Fr. gearbeitet wird sind Sa + So als Ausgleich. Wird z.b. von Di - Sa gearbeitet, zählt der Sa natürlich nicht, da man den Feiertag ja nehmen kann.


Anonymous
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14 Jahren  ago  

also,wenn ich das richtig verstanden habe : wenn ich eine arbeitswoche von montag bis freitag habe und ein feiertag fällt auf SAMSTAG oder SONNTAG,bekomme ich definitiv den ausgleich.sollte aber ein samstag ein regulärer arbeitstag sein und ich auch arbeiten muss,wenn an einem samstag ein feiertag ist,bekomme ich den ausgleich nicht (ausser die prozente)


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Das ist wieder was anderes.... normalerweise würde man den Samstag frei haben, wenn Feiertag ist, auch wenn man sonst Samstag arbeiten würde. Arbeitet man dennoch, so gibt es normalerweise die üblichen Aufschläge (also die Prozente) UND den Ausgleich. Wenn der Feiertag auf einen Montag fällt, ich aber Montag arbeite, dann bekomme ich auch den Tag ausgeglichen (oder bezahlt).