Hallo,
ich hätte mal eine Frage: Wenn man an einem Feiertag arbeiten muss und der Arbeitgeber diesen als Überstunden + Feiertagszuschlag (100 %) zahlt, steht einem dann noch ein Zusatztag Urlaub zu oder nicht? Es handelt sich nicht um den Banken- und Sozialsektor, da es da gem. Kolletivvertrag andere Regelungen gibt.
Vielen Dank eure Tips.
Gruss luxfutz