Auch wer Teilzeit arbeitet, hat für jeden (!) Feiertag einen Anspruch auf Ausgleich. Auch, wenn er z.B. immer nur Montags und Dienstags arbeitet und der Feiertag auf einen Donnerstag fällt. Ist halt die gleiche Regel, wie wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt.
ABER: als diese Regel bei uns zur Sprache kam, ist dem Personalverantwortlichen aus verständlichen Gründen der Hut hochgegangen. Weil dann jemand mit Teilzeit vollen Anspruch auf Feiertagsausgleich hat. Kann im Extremfall heissen, das man nur Dienstags arbeitet und alle Feiertage nicht auf Dienstag fallen und man somit 13 Tage "Sonderurlaub" hat. Ob die Firma einen dann noch lange behält, kann man sich selbst überlegen......