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Forum / Arbeitswelt

Feiertage waehrend der Krankheitstage  

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Webske
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Ich muss am 14.08.2014 ins Krankenhaus, und am 15.08 ist ja Feiertag in Luxemburg. Wenn Feiertage in Luxeburg auf ein Wochenende fallen, kann man diese ja selber als Urlaub einplanen. Ist das auch waehrend einer Krankschreibung moeglich oder nicht?

Gruss Webske


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ich verstehe den Hintergrund dieser Frage zwar nicht, aber ich denke, dass ich Dich beruhigen kann: wenn Du krankgeschrieben bist, dann zählt ein Feiertag nicht als Krankheitstag, ebensowenig wie die Wochenenden Krankheitstage sind. Und wenn an einem Wochenende ein Feiertag kommt, dann hat das nichts mit der Urlaubsplanung zu tun, auch wenn man krankgeschrieben ist, bekommt man den Tag auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Aber: der 15.08.2014 ist ein Freitag, und von daher zielt Deine Frage zumindest an diesem Tag vorbei.


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corvin
125 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo Webske, hier versuchst du schon arg weit zu analogisieren... Feiertag auf Wochenende --> Augleich Krankheit auf Feiertag --> kein Ausgleich So sozial ist ja nicht mal Luxembourg... 🙂 Musst versuchen beim nächsten Mal den Krankenhaustermin am Montag zu machen, so dass du am Wochenende wieder fit bist und die Kollegen und der Arbeitgeber die einzigen sind, die unter deiner Abwesenheit leiden. Gruß, corvin


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pendler111
502 Messages

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10 Jahren  ago  

Ich denke, Webske meint es eher so, wie MR. Garlic schreibt also, ob der Krankheitstag, fällt er auf einen Feiertag, in die Sumer der jährlichen Kranktage fällt.

Denn dass man, wenn man durch Krankheit einen Feiertag "verpasst" nicht dafür einen Tag Urlaub gutgeschrieben bekommt, dass kann sich wirklich kein Mensch mit Verstand vorstellen.


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Analuna
43 Messages

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10 Jahren  ago  

Und was ist mit Feiertagen, die auf Tage fallen, an denen man nicht arbeitet, weil man keine 40h-Woche hat? Also ich arbeite 30 Stunden die Woche und hab freitags frei. Nun war der 15.8. ja ein Feiertag und ein Freitag. Bekomme ich dann drei Viertel von 8h-Arbeitstag = 6h?


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oernie
1263 Messages

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10 Jahren  ago  

wie ist es denn wenn ein Feiertag auf einen Montag fällt, musst du dann anteilig nacharbeiten?


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

oernie: wie ist es denn wenn ein Feiertag auf einen Montag fällt, musst du dann anteilig nacharbeiten?
:cheer::clap::cheer:


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Auch wer Teilzeit arbeitet, hat für jeden (!) Feiertag einen Anspruch auf Ausgleich. Auch, wenn er z.B. immer nur Montags und Dienstags arbeitet und der Feiertag auf einen Donnerstag fällt. Ist halt die gleiche Regel, wie wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt.

ABER: als diese Regel bei uns zur Sprache kam, ist dem Personalverantwortlichen aus verständlichen Gründen der Hut hochgegangen. Weil dann jemand mit Teilzeit vollen Anspruch auf Feiertagsausgleich hat. Kann im Extremfall heissen, das man nur Dienstags arbeitet und alle Feiertage nicht auf Dienstag fallen und man somit 13 Tage "Sonderurlaub" hat. Ob die Firma einen dann noch lange behält, kann man sich selbst überlegen......


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TheDuke
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10 Jahren  ago  

Hier ist ein Artikel dazu: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=6417


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Wie aber aus dem Artikel klar zu erkennen ist, hat der Gesetzgeber Teilzeitarbeitnehmer "vergessen". Deshalb ist die hier propagierte Lösung ein Vorschlag; immerhin ein guter, aber nicht mehr.