Guten Tag, ich beginne ab dem ersten Februar meine erste Beschäftigung über Luxemburg in der Binnenschifffahrt. Dementsprechend noch sehr unerfahren in dem ganzen recht und Organisation. Wenn ich nun zum ersten Februar bei meinem Arbeitgeber angemeldet werde, wie gehe weiter vor, was muss ich beachten und machen, besonderes Augenmerk auf Steuerkarte, Krankenversicherung, halt so die ersten Schritte die man macht.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Ich bin seit 5. Nov. 2018 in Luxemburg erstmalig beschäftigt.
Erste Lohnabrechung zum 5.12.18 bis dato 21.12.2018 habe ich noch immer keine Versicherungskarte bzw. einen Brief der CNS(Caisse Nationale Securite = Krankenversicherung in Lux.)
Zuerst wird man bei der Central Commun(Zentralestelle bei der ein Arbeitnehmer regisitriert wird)gemeldet. Diese gibt dann die Daten an die CNS weiter. Also bei mir dauert die ganze Geschichte sehr lange, wie ich finde. Solltest du eine Krankenversicherung in der Wartezeit brauchen siehst du ziemlich alt aus. Ich war mehrmals bei der CNS, die sagt ich bin zwar registriert, aber die Daten sind noch nicht vollständig bearbeitet von der Central Commun. Daher kann ich nicht zum Arzt oder muss in Vorlage treten.
Du hast die Wahl in Lux. einen Arzt zu besuchen(Eigenanteil und Vorlage des Geldes) oder du besuchst einen Arzt in Deutschland und brauchst dann einen Antrag von der CNS um dich bei einer deutschen Krankenkasse -nach Wahl- anzumelden. Die CNS sagte auf meine Nachfrage, dass ich jederzeit zwischen dt. Aerzten und lux. Aerzten wechseln kann, sofern gewünscht.
Nach meinen Informationen bekommt man die Lohnsteuerkarte von Luxemburg nach Deutschland an deine Wohnadresse gesendet. Selbst wenn du z. B. 2 Arbeitgeber hättest(so habe ich gelesen) bekommst du für jeden Arbeitgeben eine Lohnsteuerkarte zugesendet.
Achtung,
bei lux. Arbeitgeber beschäftigte. Wenn ihr für lux. auch in Deutschland tätig seid, dann nich mehr als 18 Tage pro Jahr. Denn sonst kommt auch noch das deutsche Finanzamt auf euch zu. Im Fall Binnenschifffahrt könnte ich mir vorstellen, dass die Landesgrenzen von Luxemburg für mehr als 18 Tage verlassen werden könnten. Meines Wissens stellt das dann ein steuerl. Problem (bzw. Besteuerung von Deutschland aus dar), dazu einen Steuerberater fragen.
Ab 2019 muss jeder Arbeitnehmer der in Luxemburg arbeitet auch eine Steuererklärung machen in Luxemburg.
Achtung,
bei lux. Arbeitgeber beschäftigte. Wenn ihr für lux. auch in Deutschland tätig seid, dann nich mehr als 18 Tage pro Jahr. Denn sonst kommt auch noch das deutsche Finanzamt auf euch zu. Im Fall Binnenschifffahrt könnte ich mir vorstellen, dass die Landesgrenzen von Luxemburg für mehr als 18 Tage verlassen werden könnten. Meines Wissens stellt das dann ein steuerl. Problem (bzw. Besteuerung von Deutschland aus dar), dazu einen Steuerberater fragen.
Ab 2019 muss jeder Arbeitnehmer der in Luxemburg arbeitet auch eine Steuererklärung machen in Luxemburg.
Trifft auch nicht zu.
"Ab 2019 muss jeder Arbeitnehmer der in Luxemburg arbeitet auch eine Steuererklärung machen in Luxemburg."
Diese Aussage ist völlig falsch.
Folge dem link, Artikel 14 - Absatz 4, da steht was für dich als Binnenschiffer wichtig ist.
Allen ein frohes Weihnachtsfest.