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Forum / Arbeitswelt

Erneut Revision von Lkw-Fahrer vom Bundesfinanzhof zugelassen  

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Steueranwalt1
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21 Jahren  ago  

Auch in einem weiteren Beschluß vom 5.11.2003 hat der BFH nun die Revision eines Lkw-Fahrers zugelassen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte zuvor die Revision verweigert.

Es bestehen gute Hoffnungen, dass es weitere Entscheidungen zugunsten der Lkw-Fahrer gibt, was die Besteuerung des Lohnes betrifft, der prozentual auf alle Nicht-Arbeitstage entfällt ( also Urlaub, Krankheit, Samstage, Sonntage, Feiertage).

Die Lux. Gewerkschaft hatte zuvor das Musterverfahren Keiser gesponsort, dass eine andere Begründung der Revision enthielt. Hier war die Revision nicht zugelassen worden.


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Cobra
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21 Jahren  ago  

Wenn ich in Deutschland wohne und in Luxemburg arbeite,wie sieht das steuermäßig aus?Habe schon viele Antworten gehört.Möchte gerne als LKW-Fahrer in Luxemburg arbeiten,muss ich auch Steuern in Deutschland zahlen?Muss ich mich kranken versichern?Wer kann mir da weiterhelfen?


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Steueranwalt1
47 Messages

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21 Jahren  ago  

Das kommt darauf an, wo durch welche Länder der Lkw gesteuert wird. Die meisten Lkw Fahrer müssen Steuern in Deutschland zahlen. Zwischenzeitlich werden die der deutschen Besteuerung unterliegenden Löhne auf der Lohnabrechnung der Lkw-Fahrer sogar gesondert ausgewiesen! Weiterhelfen können nur wenige Steuerberater, die sich mit der Grenzgängermaterie beschäftigen z.B. unter www.Wonnebauer.de


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BaderD
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21 Jahren  ago  

Habe einen Arbeitsvertrag als Fernfahrer in Luxembourg habe jetzt gehoert das ich in Deutschland Steuern Zahlen soll Kann mann mir Weiterhelfen


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pendler111
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21 Jahren  ago  

Auf http://www.wec-europa.org/download/mobilitaetshemmnisse_SLLR.pdf steht:

Für LKW – Fahrer gilt ab dem 01.01.2006 die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg. Danach ist der Lohn der LKW – Fahrer anteilig in Deutschland und Luxemburg zu besteuern. Das Verfahren ist kompliziert. Grundsätzlich gilt: Fahrten außerhalb Luxemburgs werden in Deutschland besteuert. Durchquert der Fahrer an einem Tag mehrere Staaten, wird der Tageslohn auf die Staaten gleichmäßig verteilt. Beispiel: Der Fahrer fährt von Luxemburg über Belgien, und die Niederlande nach Deutschland. Es ergibt sich folgende Aufteilung: 25 :25:25:25. Im Ergebnis sind 75% des Tageslohns in Deutschland zu versteuern. Die Verständigungsvereinbarung ist zum 01.07.2005 in Kraft getreten und findet Anwendung ab dem 01.01.2006. Auf Antrag können LKW – Fahrer noch bis zum 30.06.2006 auch für rückwirkende Jahre abgeschlossene Steuerverfahren wieder aufrufen und eine Änderung beantragen. Die Fahrer sollten allerdings darauf achten, ob die Verständigungsvereinbarung in ihrem individuellen Fall günstiger ist, als die alte Rechtslage. Dies hängt von den Fahrtrouten ab. Grundsätzlich ist die Verständigungsvereinbarung günstiger als die alte Rechtslage. Diese war durch ein BMF – Schreiben aus dem Jahre 2002 dahingehend festgelegt worden, dass eine stundenmäßige Aufteilung der Tageslöhne erfolgen musste.

Vielleicht hilft das ja...