Auch in einem weiteren Beschluß vom 5.11.2003 hat der BFH nun die Revision eines Lkw-Fahrers zugelassen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte zuvor die Revision verweigert.
Es bestehen gute Hoffnungen, dass es weitere Entscheidungen zugunsten der Lkw-Fahrer gibt, was die Besteuerung des Lohnes betrifft, der prozentual auf alle Nicht-Arbeitstage entfällt ( also Urlaub, Krankheit, Samstage, Sonntage, Feiertage).
Die Lux. Gewerkschaft hatte zuvor das Musterverfahren Keiser gesponsort, dass eine andere Begründung der Revision enthielt. Hier war die Revision nicht zugelassen worden.