Was passiert bei Erkrankung über die Kündigungsfrist ohne Anschlussarbeitsvertrag hinaus (ohne Arbeitssuchendmeldung in D)? Wird man dennoch aus dem lux. Sozialsystem entfernt oder muss die CNS die Lohnfortzahlung danach weiterführen/übernehmen?
Beendigung der Versicherungspflicht Im Falle einer Beendigung des Arbeitsvertrages (befristeter Arbeitsvertrag oder Zeitarbeitsvertrag, Kündigung im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrages) besteht der Anspruch auf Krankengeld weiter, vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von sechs Monaten in Folge unmittelbar vor Ende der Versicherungspflicht angemeldet war. Die Bedingung einer fortgesetzten Versicherungspflicht ist bei einer Unterbrechung von weniger als acht Tagen immer noch erfüllt.
Habe das hier gefunden. Könnte meinen, dass man dann nach Auslaufen der Kündigungsfrist weiter Krankengeld erhält, oder?
was "offizielles" für Grenzgänger finde ich auch nicht dazu.
Laut diesem Artikel im Tageblatt : "Böse" target="_blank" rel="nofollow">http://www.tageblatt.lu/nachrichten/luxemburg-nachrichten/bose-uberraschungen-fur-pendler-92033752/]"Böse Überraschungen für Pendler" verliert man mit dem Job aber auch die Mitgliedschaft in der CNS! Damit sollte dann ebenso das Krankengeld aus Lux. wegfallen.
Für in Luxemburg Ansässige sieht das dann günstiger aus, da sie ja in der CNS bleiben.
Hierzu auf Deutsch bei der CNS
Danke für die Hinweise. Abschließend finde ich die Frage jedoch nicht geklärt.
Den Link zur CNS kannte ich, aber da steht gar nichts zu diesem Thema.
Der Artikel im Tageblatt deutet schon eher auf eine Einstellung der Krankengeldzahlungen, aber darauf wird auch nicht explizit eingegangen.