Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt Rat geben, und zwar bei folgendem Szenario: die Frau hat erst vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und hat nun herausgefunden, dass sie schwanger ist. Der Partner fängt im Sommer in Luxemburg an zu arbeiten. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Probezeit ausgesetzt, sobald die Schwangerschaft mitgeteilt wird. Nach dem Mutterschutz darf die Frau keinen ersten Elternurlaub beantragen, da die Probezeit fortgesetzt wird. Der Partner kann genauso wenig den ersten beantragen, da er sowohl in der Probezeit ist als auch weniger als 1 Jahr dort gearbeitet hat. Bedeutet das, dass der Anspruch auf den ersten Elternurlaub komplett verfällt und ausschließlich die Frau Anspruch auf den 2. Elternurlaub hat, wenn die Probezeit rum ist? Wie soll das funktionieren, wenn von der Familie keiner in der Region ist, um in der Zeit auf das Neugeborene aufzupassen?
Sorry für den langen Text und danke für eure Ratschläge.
LG