Hallo Zusammen, wisst Ihr ob die Geburt der Kinder und der Elternurlaub in ein Arbeitszeugnis darf? Leider klingt es so als hätte ich nichts anderes gemacht als Kinder auszutragen obwohl ich 12 Jahre in dem Unternehmen gearbeitet und in Summe nur 12 Monate Elternurlaub hatte. Leider finde ich hierzu nichts im Internet. Vielen Dank vorab!
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SP95 steigt (geringfügig)
Das sehe ich anders. 2 Gründe: 1. gibt es gar kein Anrecht auf ein lux. Arbeitszeugnis, deswegen wäre ich in der Kommunikation mit dem ehemaligen AG eher vorsichtig 2. in der Zeit von Deinem Elternurlaub hat das Arbeitsverhältnis geruht, von daher ist die Zeit nicht beurteilbar bzw.hat das Arbeitsverhältnis unterbrochen. Von daher gehört das in ein Arbeitszeugnis rein, aber es sollte natürlich im Verhältnis angemessen zur Beschreibung der Aufgaben und der Beurteilung sein.
Das sehe ich wiederum anders. Sonst musste ja auch jeder Urlaub und jede Krankheitsphase rein, da nicht beurteilbar. Das Arbeitsverhältnis bestand von/bis und die in diesem Zeitraum in Summe erbrachte Leistung ist zu beurteilen bzw. ein Überblick zu geben.
Und natürlich gibt es auch in Lux. ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Nachzulesen hier Guichet" target="_blank" rel="nofollow">http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/demission-licenciement/demission/certificat-travail/]Guichet[/URL]
Natürlich sollte man zuerst den Konsens suchen, denn Lux. ist manchmal klein bzw. man kennt sich. Das ist aber regional und je nach Branche in D auch nicht anders.
Um es kurz zu sagen, in den Lebenslauf muss es eh und darum ist es eigentlich völlig Latte ob es zusätzlich in einem Arbeitszeugnis aufgeführt wird oder nicht.
http://karrierebibel.de/elternzeit-im-lebenslauf-angeben-oder-nicht/
es ist leider nicht Latte - wenn der AG diese Zeit betont, entseht der Eindruck, dass nicht viel mehr von der Person bei ihm hängen geblieben ist. Lässt er es dagegen weg und im Lebenslauf steht es drin, hat das umgekehrt den positiven Effekt, dass die Arbeitsleistung nochmal hervorgehoben wird.
Während der Zeit des Elternurlaubes setzt Dein Arbeitsverhältnis rechtlich aus, Du wirst ja auch bei der SV von Deinem AG abgemeldet (und die CNPF übernimmt). Deswegen kann das auch Bestandteil eines Zeugnises sein. Urlaub und Krankheit sind berechtigte Abwesenheiten, die sich nicht rechtlich auf das Arbeitsverhältnis auswirken, das ist etwas anderes.