Frage zur Beantragung des 2. Elternurlaubes:
ich habe das Formular vorliegen, welche Dokumente verlange die CAE noch?
Bei Elternurlaub2 bei Kind 1 mussten beide Elternteile eine eidesstattliche Versicherung abgeben, ob und wann Elterngeld in D beantragt worden war. Es ist aus den Formularen aber nicht ersichtlich, ob dies nur eine Rolle spielt, wenn gleichzeitig Leistungen fließen sollen (hier nicht der Fall).
Bei Kind 2 wurde in D schon 8 Monate Elternurlaub "verbraucht" (+ 2 vom Vater). Die grundsätzlichen Vss für Elternurlaub 2 werden erfüllt, also Beschäftigung in Lux bei Geburt und aktuell länger als 12 Monate beschäftigt.
Hat jemand Erfahrung mit ähnlicher Situation?