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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Arbeitswelt

Elterngeld in Deutschland und Luxemburg beziehen?  

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Mio1982
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11 Jahren  ago  

Hallo, ich bin neu hier und wende mich mit folgendem Problem an euch:

Zur Info: Mein Mann arbeitet in Luxemburg und ich in Deutschland. Wir erwarten im Mai unser 1. Baby. Ich werde 1,5 Jahre zu Hause bleiben und mein Mann will 1 Jahr Elternzeit Teilzeit nehmen. ( gleichzeitig wenn auch ich zu Hause bin )

Nun meine Frage: Können wir Elterngeld in Deutschland und Luxemburg stellen oder nur in einem Land?

Wer kann mir helfen?

Danke

LG Mio


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info
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11 Jahren  ago  

Gleichzeitig geht nur in einem Land und dabei ist es in Eurer Situation Deutschland und das hier geltende Recht.


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Mio1982
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11 Jahren  ago  

Hallo

Danke, wie würde es aussehen wenn mein Mann erst ab Monat 12 zu Hause bleiben würde. Ich bekäme dann in Deutschland kein Elterngeld mehr. Könnte mein Mann dann über Luxemburg Elterngeld beziehen?

Danke

LG Mio


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Ja, aber das Deutsche wird verrechnet. Lux. zahlt 2 Jahre.

Am besten bei der Lux. Familiekasse nachfragen.


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oernie
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11 Jahren  ago  

wenn Du keine Geldleistungen mehr aus D. beziehst kann Dein Mann ohne Probleme seine Elternzeit in Lux nehmen. So hatten wir es gemacht, meine Frau nach Geburt Elterngeld in D., dann Elternzeit (also ohne irgendwelche Zahlungen), dann ist sie wieder arbeiten gegangen (halbtags) und ich hatte die lux Elternzeit (1 Jahr 50%).


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Mio1982
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11 Jahren  ago  

Das wäre ja in etwa unser Fall 🙂 Wie lange war deine Frau denn zu Hause? 1 Jahr? Danach du ein Jahr auf 50 % ?


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oernie
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11 Jahren  ago  

wimre 2 Jahre ohne Gehalt, Angestellte im öD, dann ich ein Jahre auf 50%


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Mio1982
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11 Jahren  ago  

Aber warum hat deine Frau kein Elterngeld in Deutschland bezogen? 12 Monate hätten ihr doch zugestanden, oder nicht?


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info
3701 Messages

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11 Jahren  ago  

Hier wird aber wild durcheinander geschrieben.

Dein Mann kann aus flogenden Alternativen wählen nachdem du 12 Monate daheim warst.

1. 6 Monate Vollzeit daheim 2. 12 Monate Halbtags daheim 3. 24 Monate Erziehungsgeld wenn ein Elternteil seine Arbeitszeit zur Erziehung des Kindes reduziert. Das darfst auch wieder du sein.

Bei den Lösungen 1 und 2 werden die verbleibenden Ansprüche deines Mannes gegenüber von Deutschland von 2 Monaten mit den Leistungen aus Luxemburg verrechnet.


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Mio1982
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11 Jahren  ago  

ok, ich hoffe ich hab´s gecheckt 😉

Jetzt noch eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsgeld und Elterngeld?????

Sorry---


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oernie
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11 Jahren  ago  

Mio1982: Aber warum hat deine Frau kein Elterngeld in Deutschland bezogen? 12 Monate hätten ihr doch zugestanden, oder nicht?

hat sie doch, steht doch oben


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Mio1982
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11 Jahren  ago  

Ich dachte weil da stand 2 Jahre ohne Gehalt, also war deine Frau 3 Jahre zu Hause 1. Jahr mit Elterngeld und dann Jahr 2 + 3 ohne.

OK


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oernie
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11 Jahren  ago  

ja, genau, 3 Jahre zu Hause, davon 1 mit Elterngeld aus D. war etwas missverständlich ausgedrückt.


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Mio1982
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11 Jahren  ago  

Kein Problem 🙂 Mein Mann wird heute morgen mal bei der CNPF anrufen, mal sehen was er da hört 😉 Aber dann hab ich ja heute Abend auch schon ein paar Infos für ihn 🙂


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info
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11 Jahren  ago  

bitte erstmal da nachschauen

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/index.html

und da

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/index.html

Und danach bei offenen Fragen nochmal melden.