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Forum / Arbeitswelt

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Deutschland  

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Manta1
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

 

die AOK hat heute via Brief mitgeteilt, dass seit dem 01.10.2021 nur noch die AG Bescheinigung in Papierform ausgestellt wird, die Information an die KK elektronisch aber nur im Inland.

 

Ab dem 01.07.2022 entfällt auch die AG Bescheinigung in Papierform.

 

Hat schon jemand Informationen, wie das zukünftig für die Grenzgänger funktionieren soll?


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Neuerli
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3 Jahren  ago  

Die Ärzte sollen für Grenzgänger die elektronische Bescheinigung 2-fach ausdrucken


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Pjotr63
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3 Jahren  ago  

Hallo,

aktuelle Info, heute seitens CNS und AOK eingeholt:

1. Die CNS hat die AOK vor 2 Wochen schriftlich darüber informiert, dass Grenzgänger nach wie vor die bisherigen Formulare für CNS bzw. den Arbeitgeber bei ihrem Hausarzt einfordern müssen. Dies wäre dann mit dem Hausarzt abzuklären. Die elektronische Bescheinigung in doppelter Form sei damit ausdrücklich nicht gemeint, sondern die, wie bis zum 30.09.2021 bisher verwendeten, AUB-Formulare! Ich habe da extra nachgefragt ob ich dies richtig verstanden habe und dies wurde mit "JA" beantwortet.

2. Rückruf bei der AOK mit mündlichem Bericht über das Ergebnis der telefonischen Rücksprache bei der CNS. Auf die Frage ob der AOK die Position der CNS bekannt sei und warum die Grenzgänger nicht im Schreiben darüber informiert wurden, erhielt ich keine Antwort. Es wurde betont, die Hausarztpraxis solle einfach nach wie vor die bisherigen AUB-Formulare für die Grenzgänger*innen ausstellen. Ich sollte dies mit meinem Arzt klären. Im Schreiben der AOK wurde zwar darauf hingewiesen, dass dies eben so ab dem 01.10.2021 nicht mehr erfolgen würde, aber egal (Wir kennen ja den deutschen Verwaltungsweg. Angeblich alles klar, aber nach Rückfragen eben doch nicht!).

3. Ich schrieb nunmehr meine Hausarztpraxis an und informierte diese über die Notwendigkeit für mich, im Fall einer Arbeitsunfähigkeit, nach wie vor das alte Formular für CNS und AG auszudrucken. Bin gespannt wie die Antwort ausfällt, denn dafür müssten ja nunmehr "veraltete" Vordrucke weiter vorgehalten werden (wie lange sind die noch am Markt verfügbar?) und v.a. muss die Praxis-Software die Erstellung und den Ausdruck in der alten Form zukünftig auch weiter ermöglichen (was wenn das nächste Update die eigentlich veraltete Funktion einfach wegrationalisiert?).

Ich bin gespannt wie die Antwort meiner Hausarztpraxis ausfällt, aber ich bin nicht so optimistisch inwieweit dies pragmatisch gelöst werden kann. Falls es hier zukünftig Probleme für uns Grenzgänger*innen gäbe, wäre dies wieder ein Beleg dafür wie inkompetent die Digitalisierungspolitik in Deutschland aufgestellt ist. In Sonntagsreden über die Vorteile der EU-Integration zu philosophieren ist ja nett, aber dann die praktische Koordination, bei solch einem grenzüberschreitend wirksamen Projekt, wie es der elektronischen AUB ja darstellt, einfach auszublenden, wäre bezeichnend für das intellektuelle Vakuum (hier verantwortlich Herr Jens Spahn) der deutschen Politik und Verwaltungen beim Thema Digitaliserung. Ich bin gespannt und gerne bereit mich einmal positiv überraschen zu lassen (Ich gebe die Hoffnung als Bürger nie auf, denn beim digitalen Impfpass soll es angeblich in der EU mit dem Datenaustausch ja funktionieren.).


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Pjotr63
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3 Jahren  ago  

UPDATE mit der Antwort meines Hausarztes:

"...Anfang des Jahres war für den 1. Oktober 21 die verpflichtende Einführung der eAU angekündigt worden. Dieser Einführungstermin wurde aktuell wohl aufgrund technischer und rechtlicher Probleme v.a. seitens der Krankenkassen zunächst wieder verschoben, evtl auf Januar 22.

Bislang sollte daher in Deutschland und wohl auch in Luxemburg die bisherige AU Regelung weiter gültig sein, zumal technisch noch gar keine eAU erstellt werden kann.

Änderungen können jedoch kurzfristig möglich sein, wobei uns diesbzgl. noch nichts Konkretes bekannt ist. ..."

Wie gut koordiniert doch solche Projekte in Deutschland laufen! Einfach herrlich, wenn's es nicht so traurig wäre. Also die AOK kündigt etwas an, was in den Praxen noch gar nicht ausführbar ist (o-Text der AOK: "...Bis zum 30.09.2021 wurden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform ausgestellt. Seit dem 1.10.2021 hat sich dieses Verfahren geändert! Ihre Arztpraxis informiert die AOK auf elektronischem Weg über die Arbeitsunfähigkeit. Der Papierweg für die Krankenkasse fällt weg."). Nur dumm, wenn die Praxen ganz anders bzw. vermutlich gar nicht informiert wurden!?

Bin gespannt wie es weiter geht.