Liebe Forumsmitglieder,
ich bin in Luxemburg mit einer 50% Stelle fest angestellt und übe nebenbei eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland aus (ca. 9h/Woche; ca. 17000 € Brutto im Jahr). Mein luxemburgischer Arbeitgeber teilt mir nun mit, dass ich bzgl. der deutschen selbstständigen Tätigkeit nur 34 Tage im Jahr tätig sein darf. Betreffe es mehr Tage, müsse der Arbeitgeber Steuerabgaben in Deutschland zahlen, worauf sie sich nicht einlassen.
Nun meine Frage an das Forum: Kennt jemand die 34-Tage Regel in diesem Zusammenhang? Da es nicht darum geht, im Rahmen meiner luxemburgischen Stelle in Deutschland zu arbeiten, haben diese beiden Dinge doch eigentlich nichts miteinander zu tun und es dürfte diesbezüglich keine Tageseinschränkung geben, lediglich die 25% Grenze bzgl. der Sozialversicherung, die ich nicht überschreite. Zumal handelt es sich um eine unselbstständige Tätigkeit, also gilt sowieso das luxemburgische Recht, soweit ich in Erfahrung bringen konnte.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße