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Forum / Arbeitswelt

Einbehaltung von Gehalt zwecks Kaution bei gestellter Wohnung vom Arbeitgeber  

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Weiler
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9 Jahren  ago  

Hallo miteinander!

Ich hoffe es gibt hier jemanden der mir eine Frage beantworten kann, da ich hierzu leider nichts finden kann. Vor 4~ Jahren bin ich nach Luxemburg gezogen, mein Arbeitgeber hat eine Wohnung gemietet in der ich als 'Occupant' eingetragen war. Jetzt zieht diese Firma aus Luxemburg weg und hat die Wohnung gekündigt, demzufolge muss ich raus. Anfangs wurde die Miete als Vorteil verrechnet, später wurde sich darauf geeinigt, dass ich die Miete zu zahlen habe.

Jetzt ist es so, dass dir Firma der Meinung ist, ich (und meine Freundin) wären die Mieter und alle Pflichten würden an uns übertragen werden, Übergabe aber auch das bezahlen der einbehaltenen Kaution. Dafür hält der Arbeitgeber derzeit das Geld meiner letzten Auszahlung für Gehalt und Abfindung ein und behält sich vor gegebenenfalls Beträge einfach abzuziehen, wie er es nötig enthält. Ich kann mir aber nicht vorstellen das dieses verhalten rechtens ist aus folgenden Gründen:

a) Mein Gehalt / Abfindung hat nichts mit der Kaution zu tun b) Ich habe niemals ein Papier / Abkommen mit dem Arbeitgeber unterschrieben, dass ich die Kaution bei Auszug zu zahlen habe, falls der Vermieter was einbehält c) War die ersten Monate noch ein anderer Mitarbeiter in der Wohnung der damals nicht belangt wurde für Schäden (die, falls der Vermieter geltend macht, jetzt ja von mir übernommen werden müssten?)

Ist jetzt nicht so, dass ich vor habe nicht die üblichen Arbeiten zu machen, aber ich find es schon hart, dass da einfach mein Geld, was mir vertraglich zu steht, einbehalten wird.

Wenn jemand da eine Idee / Erfahrung oder irgendeinen hilfreichen Kommentar hat würde ich mich sehr darüber freuen.

Vielen Dank und liebe Grüße!


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franz2
257 Messages

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9 Jahren  ago  

Da es sich wahrsch inlich um relativ kleine Summen handelt (total unter € 10.000) wäre es evtl. interessant, den Friedensrichter damit zu beauftragen. Dies unter der Voraussetzung, dass Du alle Dokumente hast, die beweisen, dass Dein AG ohne Deine Einwilligung Beträge zurückgehalten hat. Auch wäre es interessant zu wissen, was die ITM davon hält? Ruf doch einfach mal an. Auch, wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, werden die sich sicherlich erfolgreich einmischen können.


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Weiler
2 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo,

Danke für die Rasche Antwort! Ich hatte jetzt nochmal Rücksprache gehalten und man ist bereit das Geld auszuzahlen und wegen möglicher Schäden dann zu schauen.

Liebe Grüße