Hallo, wer kann mir weiterhelfen bzw. hat ähnliche Erfahrungen gemacht? War in 2009 bei Arbeitgeber-1 (seit 4 Jahren) bis zum 31.03.09 und dann bei Arbeitgeber-2 für den Rest des Jahres 2009 beschäftigt. Hatte dann direkt die Bescheinigung E 301 bei der ADEM angefragt....bisher ohne Erfolg. War dann vor einigen Tagen persönlich an der ADEM....mir wurde der Antrag E 301 zur Vorlage bei meinem "letzten" Arbeitgeber mitgegeben....dieser Antrag soll dann vom Arbeitgeber ausgefüllt und wieder zurück an die ADEM gesendet werden. Dieser Ablauf OK?.....nur Bescheinigung durch den letzten Arbeitgeber ausreichend? Habe jetzt gehört die letzten 4 Monate der Beschäftigung in Lux. müssen vom Arbeitgeber in dem Antrag E 301 gescheinigt werden....dies wäre dann die Basis zur Berechnung des ALG?...das würde sich in meinem Fall sehr nachteilig auswirken....dachte das ALG basiert auf dem Einkommen der letzten 12 Monate? Oje, das macht man alles mit wenn man nach 16 Jahren auf einmal arbeitslos wird. Vielen Dank