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Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Liebe Leute,

war 1,5 Jahre in Luxemburg angestellt, habe in Luxemburg Steuern und Sozialversicherung bezahlt. Ich habe erst seit beginn dieses Jahres eine monatliche Lohnabrechnung behalten. Mal wirklich ganz blöde gefragt: ich bin doch sozialversicherungspflichtig in Luxemburg als Voll-Angestellter eines luxemburgischen Arbeitgebers? Vor ein paar tagen erhielt ich das Formular E 301 vom l. AA zurück. Unter Punkt 9 "der genannte hat keinen Anspruch auf Leistungen nach Artikel 69 VO 1408/71, weil er nach dem recht des diese Bescheinigung ausstellenden trägers keinen Anspruch auf Leistungen hat. Ich bin als unechter Grenzgänger hier in Deutschland mittlerweile anerkannt, bedeutet die o. a. Formulierung, dass mir kein Arbeitslosengeld in deutschland zusteht?

Sehr dankbar für Eure fundierten Antworten

Gruß Rondo


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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15 Jahren  ago  

Bewege dich mal ganz schnell zur Gewerkschaft. Und falls du Zeit hast: Mittwoch abend 18: 00 Uhr in Saarlouis, Theater am Ring, ist ein Vortrag von der lux. Gewerkschaft: "Kündigung in Lux ! was nun?"


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Travelman
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15 Jahren  ago  

Damit ist lediglich gemeint, daß du kein Anrecht auf das lux. Arbeitslosengeld hast.