logo site
icon recherche
INFO FLASH
Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Arbeitswelt

Deutschland wohnen Luxemburg arbeiten  

Profilbild von
eltrier1
2 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo. Ich hätte ein paar Fragen. Ich bin luxemburgerin werde demnächst mein Studium in Trier abbrechen. Da ich in Trier eine Wohnung habe, will ich in Trier weiter leben aber in Luxemburg arbeiten. Ich war bisher ja nur Student also wird sich nun einiges ändern, da ich ja noch auf meine Eltern versichert bin usw. Nun habe ich mir überlegt ob es möglich sei, dass ich trotzdem noch in Luxemburg bei meinen Eltern angemeldet sein kann? Wäre es dann so, dass ich dann in Luxemburg und in Deutschland einen Hauptwohnsitz habe? Und geht das überhaupt? Außerdem wollte ich fragen ob ich dann in Deutschland und in Luxemburg steuern zahlen muss und ein deutsches Kennzeichen an meinem Auto haben muss?

Ich hoffe jemand kann mir die Fragen beantworten, ich weiß nämlich nicht wo ich sonst nachfragen kann.

Danke im Voraus


Profilbild von
Memphis
51 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo, du kannst ohne weiteres dich in Deutschland anmelden und auch in Luxembourg angemeldet bleiben. Da spricht nichts dagegen. Dein Fahrzeug solltest du aber in Deutschland anmelden. Wenn du nur Einnahmen aus Luxembourg hast braucht du in Deutschland keine Steuererklärung zu machen.


Anonymous
Anonyme

Offline

13 Jahren  ago  

Warum sollte denn das Fahrzeug in D angemeldet werden ? Würde mich auch interressieren aus welchem Grunde ?


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Das Auto muss in dem Land angemeldet sein wo man seinen Wohnsitz hat. In Deutschland sind die Versicherungen um einiges billiger (bei gleicher Leistung/Vollkasko) , bei den Steuern hängt es vom PKW ab (bei mir Lux: 150 € D: 306 €). Bei mir sind es dennoch eine Ersparnis von rund 500 Euro / Jahr. Noch ein Vorteil: TüV fällt nur alle 2 Jahre an. Du kannst bei deinen Eltern angemeldet bleiben, kannst dich dann aber nicht in D anmelden. Du brauchst bei einer Anmeldung den Abmeldeschein der vorherigen Gemeinde, sonst kannst du dich nicht bei der neuen anmelden.


Anonymous
Anonyme

Offline

13 Jahren  ago  

Ondskapt: Was du sagt stimmt nicht, du brauchst keinen Abmeldeschein aus Luxemburg um dich in D anzumelden! Grenzüberschreitend wird (noch) kein Abmeldeschein verlangt, selbst so erfahren. Es gibt auch keine Pflicht sein Auto in D anzumelden auch wenn es einiges an Vorteilen bringen würde ...


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

komisch... bei mir wars aber so...


Profilbild von
obitwo
327 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

@eltrier1: Du klingst so, als ob Du in Trier bisher gar nicht gemeldet warst/bist!? Gibt es da eine Sonderregelung für Luxemburger Studenten?


Profilbild von
eltrier1
2 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

@obitwo: Doch ich bin in Trier gemeldet. Trier und Luxemburg sind meine Hauptwohnsitze...da ich in Deutschland nirgendwo anders gemeldet bin und somit nur den Wohnsitz Trier habe, ist dieser zugleich mein Hauptwohnsitz (in Deutschland). In Luxemburg bin ich auch nur einmal gemeldet (Hauptwohnsitz Luxemburg). Ich habe mich jetzt nur gefragt ob es von der Wohnsitzmeldung her irgendeinen Unterschied macht ob ich Student oder Arbeitnehmer bin. (?) Nochmal danke für eure Antworten:)


Profilbild von
obitwo
327 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Du konntest als Studentin an der Uni ja vermutlich auch nur einen Wohnsitz angeben (Deutschland?), ähnliches wirst Du bei Deinem Arbeitgeber in Luxemburg machen müssen. Wenn Du einen Ort in D als Wohnsitz angeben willst, benötigst Du eine Bescheinigung der Stadt/Gemeinde (in Trier beim Bürgeramt zu bekommen) und bist dann eine Grenzgängerin. Steuern bezahlst Du für die Einkünfte aus Luxemburg in Luxemburg und bist auch dort sozialversichert; Du kannst aber auch in D zum Arzt gehen (alles etwas vereinfacht formuliert)