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Forum / Arbeitswelt

CovidCheck am Arbeitsplatz ab 15. Januar  

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Bianca0201
Luxemburg | 11 Messages

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3 Jahren  ago  

Guten Morgen und ein Frohes neues Jahr,

die Antigen-Selbsttests / Schnelltests sind diese am Arbeitsplatz nur zulässig, wenn Sie von einer in Luxemburg offiziellen Stelle ausgestellt bzw. zertifiziert sind (lux. Arzt, lux. Apotheker, usw.) oder auch von einer in Deutschland niedergelassenen Teststation mit Ausstellung eines EU-Zertifikats?

Habe leider nix genaues im Internet gefunden.

Vielen Dank.

Gruß Bianca


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Vera79
1756 Messages

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3 Jahren  ago  

https://covid19.public.lu/de/testing.html


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xardas1972
1 Messages

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3 Jahren  ago  

Hallo

kann mir einer erklären, warum im Luxemburger Wort ( https://www.wort.lu/de/politik/covidcheck-gilt-am-arbeitsplatz-ab-15-januar-61a9e4ffde135b92365fc7c8 ) nachzulesen ist, das die Arbeitgeber eine Liste mit den QR-Codes der geimpften und genesenen Arbeitnehmer führen dürfen ?

Ich kann ja nachvollziehen, dass der Aufwand so klein wie möglich gehalten werden muss, aber warum wird nicht einfach das „Datum gültig bis“ der einzelnen Mitarbeiter festgehalten, statt den kompletten QR-Code zu verlangen?

 

Bei der Internetseite von Federation des Artisans ( https://www.fda.lu/actualites/actualites/fda-actualites/faq-zum-covid-check-im-unternehmen ) heißt es zurecht unter Punkt 7:

Gesundheitsdaten sind sensible personenbezogene Daten, deren Verarbeitung nach RGPD grundsätzlich verboten ist. Die luxemburgischen Behörden stellen eine Anwendung namens "CovidCheck.lu" zur Verfügung, mit der die Covid-Kontrolle durchgeführt und die QR-Codes gescannt werden können. Diese Anwendung macht nur den Namen, den Vornamen und das grüne oder rote Ergebnis sichtbar. Dieses Ergebnis wird einige Minuten lang angezeigt und verschwindet dann, ohne gespeichert zu werden. Der Arbeitgeber darf die Ergebnisse, die die Anwendung während der Prüfung anzeigt, nicht sammeln und speichern. Dieses Verbot gilt auch für den Impfstatus.

 

Warum geben also die Gewerkschaften so freizügig den Zugriff auf die QR-Codes, welche auch Daten beinhalten, welche den Arbeitgeber eigentlich nicht zu interessieren haben (da es beim CovidCheck nur um gültig oder ungültig geht), wie z.B.: Impfdatum, Impfserum, Impfanzahl etc.

 

Davon abgesehen heiß es im schriftlichen Impfzertifikat:

Bitte beachten Sie, dass der QR-Code die oben genannten Daten zu Ihrer Corona-Impfung enthält.

Personen, die Zugriff auf den QR-Code haben, können die enthaltenen Daten auslesen. Zeigen Sie ich nur vor, wenn -sie ihren Impfstatus nachweisen möchten. Bitte bewahren Sie den QR-Code sicher auf, um Missbrauch zu vermeiden. Sie benötigen den QR-Code, um ihn bei Bedarf später erneut einscannen zu können.

 

 

Wer wissen will was bei im drin steht, kann das unter dem folgende Link gerne einmal prüfen:

EU Digital COVID Certificate Decoder (vyncke.org)

(unter File to upload :  den „Button Datei“ auswählen und das Bild mit dem QR-Code hochladen und dann den Botton „Decode the QR-code“ aktivieren)

 

Hier ist übrigens das offizielle Dokument von eHealth über den Inhalte des QR-Codes:

covid-certificate_json_specification_en.pdf (europa.eu)


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Vera79
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3 Jahren  ago  

Zitat: "Die Arbeitgeber dürfen eine Liste mit den QR-Codes der geimpften und genesenen Arbeitnehmer führen. Diese müssen also nicht jeden Tag von Neuem den CovidCheck durchlaufen und die Kontrolle beschränkt sich auf die Personen, die nicht geimpft oder genesen sind." 

Das ist die Begründung.


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foxi1000
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3 Jahren  ago  
Posted by: Vera79

Zitat: "Die Arbeitgeber dürfen eine Liste mit den QR-Codes der geimpften und genesenen Arbeitnehmer führen. Diese müssen also nicht jeden Tag von Neuem den CovidCheck durchlaufen und die Kontrolle beschränkt sich auf die Personen, die nicht geimpft oder genesen sind." 

Das ist die Begründung.

Zur Beachtung: Diese Angabe vom Arbeitnehmer ist aber freiwillig.