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Forum / Arbeitswelt

Congé familial : Er 100% in LUX, sie 50 % in D  

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LeFish
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5 Jahren  ago  

Hallo Forum,

mal eine praktische Frage am Wochenende; ich arbeite 100% in LUX, meine Frau 50% in D. Darf ich dann auch nur einen halben "Congé familial" beanspruchen?

LG LeFish


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LeFish
118 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo Vera,

was meinst Du denn konkret mit "Nein" ? Meine Frage wird mit den FAQs nicht ganz beantwortet. Ich formuliere mal anders: 

Die Sache mit dem Congé familial kommt die CNS richtig teuer zu stehen. Ich hab' irgendwo die Zahl von 15000 Anträgen gelesen, rechne das mal hoch. 

Ich arbeite 100% in Lux, meine Frau 50% in D. Normalerweise kümmert sie sich also sozusagen 50% um's Kind, und ich bräuchte nur 50% zu nehmen. Was passiert aber wenn ich trotzdem 100% nehme?

Ich als CNS habe absolut keine Sicht auf die Familienverhältnisse der Grenzgänger, weiss also nicht ob der in Deutschland angestellte Elternteil Teilzeit arbeitet, oder gar ganz daheim ist. Demnach würde ich meinen versicherten Grenzgänger anschreiben und mir bescheinigen lassen dass da keine Betreuung zuhause möglich war. Und falls doch, würde ich mir das Geld zurückholen.

Würde die CNS das machen, das ist die Frage... ? 


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butzel1
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5 Jahren  ago  

Du hast ein Anrecht auf congé familiale für die Zeit in welcher dein Kind unbetreut ist!

Also nicht während dem die Mutter zur Verfügung steht!

Soll dir nun ernsthaft  jemand hier beantworten ob eine Ausnutzung dieser Regelung über die FAQ hinaus, Konsequenzen mit sich bringt oder in irgendeiner Form zurückverfolgbar ist?

Frag doch am besten bei der CNS was passiert ?

Ehrlich gesagt ist die Frage einfach nur traurig und dreist

 

 


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LeFish
118 Messages

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5 Jahren  ago  

Butzel1, warum? ? Ich denke Du hast die Frage falsch herum verstanden, und kennst meinen Hintergrund nicht. Aber gut - danke für deine Antwort?


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LeFish
118 Messages

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5 Jahren  ago  

Nicht immer sind schlechte Absichten hinter allem...


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butzel1
207 Messages

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5 Jahren  ago  

Dann tut es mir leid wenn ich dich falsch verstanden habe!

Prinzipiell hast du jedoch nur ein Anrecht auf die Zeit in welcher du dein Kind betreust (kann ja bspw durch Fahrzeit der Mutter auch mehr als 50% sein)

Ob das irgendwie von der CNS nachvollzogen werden kann, wenn man „mehr“ nimmt, weil die Berufstätigkeit des anderen Elternteils nicht nachvollziehbar ist, weiß wohl momentan niemand