Hallo, mein Vater ist an Krebs erkrankt und die Krankheit schreitet schnell voran und meine Kollegen erwaehnten heute den Congé familial. Koennte mir jemand erklaeren was genau es damit auf sich hat. Danke Knubbauto
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
erkundige dich bei der familienkasse oder deiner krankenkasse. ich glaube in so härtefällen gibt es auch eine möglichkeit, wenn ein anderes familienmitglied (nicht nur kinder) erkrankt sind. ich habe zumindest auch schon einmal davon gehört. oder notfalls mit dem chef sprechen, ein bekannter von mir hat unbezahlten urlaub genommen (wenn das dann finanziell machbar ist).
Hmmm.. - im Kollektivvertrag steht dazu:
Art.16. - Sozialurlaub In sozialen Notfällen, bei Krankheit oder Unfall eines nahen Familienmitgliedes eines Arbeitnehmers kann ein Sozialurlaub bewilligt werden. Die Modalitäten des Sozialurlaubs sind innerhalb jedes Betriebes zu regeln.
Im Gesetz steht dazu tatsaechlich nichts - weiss sonst noch irgendwer was?
Am besten einfach mal bei der OGBL nachfragen, die sind super und können dir bestimmt weiterhelfen.
In Deutschland
Bettingen D-54646 Bettingen Burgweg 10 Wolfgang Scnarrbach Tel.: (+49) (0) 6527-1279 Fax: (+49) (0) 6527-933861 [email protected] Karte
Bitburg D-54634 Bitburg Brodenheck-Str 19 Tel.: (+49) (0) 6561-6049477 Sprechstunden: Mittwoch: 17.00 - 21.00 Uhr Karte
Saarlouis Karcherstrasse 1A (direkt am Kleinen Markt) D-66740 Saarlouis Tel : (+49) (0) 68317645362 Sprechstunden : Mittwoch : 17.00-21.00 Uhr
Es gibt auch noch die sogenannte "congé d'accompagnement", wenn ein naher Verwandter (Partner, Eltern, Geschwister, Kinder) im Sterben liegt, das sind insgesamt 5 Tage. Dafür muss allderings ein Zertifikat vom Arzt eingereicht werden, das die Schwere der Krankheit bestätigt. Ich hoffe sehr für Dich und Deinen Vater, dass es noch nicht soweit ist - aber falls doch, mehr infos bei der CNS:
http://www.cns.lu/employeurs/?m=50-0-0&p=82
Alles Gute,
Leez
Hallo Knub, warum rufst Du mich nicht direkt an? Bin heute (Sonntag) daheim! Bis dann!
Begleiturlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anrecht auf einen Begleiturlaub von 5 Arbeitstagen pro Fall und pro Jahr im Falle wo ein Verwandter 1. Grades in gerader aufsteigender oder absteigender Linie oder bei einer Seitenverwandtschaft 2. Grades, oder ein Ehepartner oder der Lebenspartner eine schwere Krankheit in der Endphase erleidet.
Dieser Urlaub kann aufgeteilt werden. In Übereinstimmung mit dem Arbeitgeber kann er teilzeitig genommen werden. Der Begleiturlaub endet am Todestage der begleiteten Person.
Die Abwesenheit im Rahmen des Begleiturlaubs muss ärztlich bescheinigt werden und der Berechtigte muss seinen Arbeitgeber am 1. Tag seiner Abwesenheit informieren.