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Forum / Arbeitswelt

Congé familial  

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knubbauto
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15 Jahren  ago  

Hallo, mein Vater ist an Krebs erkrankt und die Krankheit schreitet schnell voran und meine Kollegen erwaehnten heute den Congé familial. Koennte mir jemand erklaeren was genau es damit auf sich hat. Danke Knubbauto


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oernie
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15 Jahren  ago  

sie meinten wohl den "Congé pour raisons familiales". Auf 2 Tage pro Jahr limitiert die Du nehmen kannst wenn Dein KIND (nicht ein Elternteil) unter 15 Jahren krank wird und Pflege braucht.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

erkundige dich bei der familienkasse oder deiner krankenkasse. ich glaube in so härtefällen gibt es auch eine möglichkeit, wenn ein anderes familienmitglied (nicht nur kinder) erkrankt sind. ich habe zumindest auch schon einmal davon gehört. oder notfalls mit dem chef sprechen, ein bekannter von mir hat unbezahlten urlaub genommen (wenn das dann finanziell machbar ist).


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Hanna1
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15 Jahren  ago  

Es gibt auch noch den Congé social: kann für 4 Std. im Monat genommen werden, wenn man einen Familienangehörigen ins Krankenhaus/ zum Arzt/ u.ä. begleiten muss.


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CSB
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15 Jahren  ago  

Hallo Hannah, wie beantragt man denn den conge social? Hast du irgendwelche Gestzestexte dazu? Wo kann ich das nachlesen? Gruesse


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Hanna1
128 Messages

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15 Jahren  ago  

Dachte eigentlich im "Code du travail" (bei Legilux), habe es jetzt grade aber auch nicht mehr gefunden... sorry!


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CSB
135 Messages

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15 Jahren  ago  

Hmmm.. - im Kollektivvertrag steht dazu:

Art.16. - Sozialurlaub In sozialen Notfällen, bei Krankheit oder Unfall eines nahen Familienmitgliedes eines Arbeitnehmers kann ein Sozialurlaub bewilligt werden. Die Modalitäten des Sozialurlaubs sind innerhalb jedes Betriebes zu regeln.

Im Gesetz steht dazu tatsaechlich nichts - weiss sonst noch irgendwer was?


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Am besten einfach mal bei der OGBL nachfragen, die sind super und können dir bestimmt weiterhelfen.

In Deutschland

Bettingen D-54646 Bettingen Burgweg 10 Wolfgang Scnarrbach Tel.: (+49) (0) 6527-1279 Fax: (+49) (0) 6527-933861 [email protected] Karte

Bitburg D-54634 Bitburg Brodenheck-Str 19 Tel.: (+49) (0) 6561-6049477 Sprechstunden: Mittwoch: 17.00 - 21.00 Uhr Karte

Saarlouis Karcherstrasse 1A (direkt am Kleinen Markt) D-66740 Saarlouis Tel : (+49) (0) 68317645362 Sprechstunden : Mittwoch : 17.00-21.00 Uhr


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Es gibt auch noch die sogenannte "congé d'accompagnement", wenn ein naher Verwandter (Partner, Eltern, Geschwister, Kinder) im Sterben liegt, das sind insgesamt 5 Tage. Dafür muss allderings ein Zertifikat vom Arzt eingereicht werden, das die Schwere der Krankheit bestätigt. Ich hoffe sehr für Dich und Deinen Vater, dass es noch nicht soweit ist - aber falls doch, mehr infos bei der CNS:

http://www.cns.lu/employeurs/?m=50-0-0&p=82

Alles Gute,

Leez


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Van
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15 Jahren  ago  

Hallo Knub, warum rufst Du mich nicht direkt an? Bin heute (Sonntag) daheim! Bis dann!

Begleiturlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anrecht auf einen Begleiturlaub von 5 Arbeitstagen pro Fall und pro Jahr im Falle wo ein Verwandter 1. Grades in gerader aufsteigender oder absteigender Linie oder bei einer Seitenverwandtschaft 2. Grades, oder ein Ehepartner oder der Lebenspartner eine schwere Krankheit in der Endphase erleidet.

Dieser Urlaub kann aufgeteilt werden. In Übereinstimmung mit dem Arbeitgeber kann er teilzeitig genommen werden. Der Begleiturlaub endet am Todestage der begleiteten Person.

Die Abwesenheit im Rahmen des Begleiturlaubs muss ärztlich bescheinigt werden und der Berechtigte muss seinen Arbeitgeber am 1. Tag seiner Abwesenheit informieren.