Hallo Ich habe zum 31.12.2010 bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Finanzdienstleister) gekündigt. Am 05.11.2010 hat uns unser CEO per Email darüber informiert, dass jeder Mitarbeiter am 15.12.2010 einen Jahresendbonus erhält. Am Tage meiner Kündigung (30.11.2010) wurde ich dann mündlich darüber informiert, dass diejenigen, die zum 31.12.2010 das Unternehmen verlassen, den Jahresbonus doch nicht erhalten, obwohl sie noch auf der Gehaltsliste stehen. Eine schriftliche Begründung konnte mir bisher nicht gegeben werden. Ich wüsste nun gerne, ob ein Arbeitgeber trotz der Ankündigung den vergangenheitsbezogenen Bonus an alle Mitarbeiter zu zahlen, diesen bei den Mitarbeitern streichen kann welche das Unternehmen zum 31.12.2010 verlassen. Gibt es Möglichkeiten rechtlich gegen diese Entscheidung vorzugehen? Immerhin war ich am Tage der Bonusauszahlung nach wie vor Mitarbeiter in diesem Unternehmen. Zur Info: Es gibt keinen Kollektivvertrag und mein Vertrag enthält keine Klausel welche besagt, dass bei einer Kündigung keine Boni ausgezahlt werden. Ich bedanke mich im Voraus für jeden Hinweis und wünsche allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Wie die Sache rechtlich aussieht, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Ich kann Dir nur sagen, daß es in unserem Unternehmen so gehandhabt wurde, dass unser 13. Gehalt zurückgezahlt werden musste, wenn man vor dem 01.03. des Folgejahres gekündigt hat. Den zusätzlichen Bonus hat man nicht erhalten! Bei mir war es so, dass ich mein 13. Gehalt anteilig erhalten habe, da ich lange krank war; für die Monate, in denen ich noch gearbeitet habe, hat man mir das 13. Gehalt gezahlt. Ich denke, das ist - wenn man keinem Tarifvertrag unterliegt - Ermessenssache des Arbeitgebers! In wieweit Du da rechtliche Ansprüche geltend machen kannst, wird Dir sicherlich die Gewerkschaft sagen können. Fragen kostet ja nichts!
Hallo Vielen dank schon mal für die zahlreichen Antworten. Das war zwar nicht was ich hören wollte 😉 - hilft aber trotzdem weiter. Von Gewerkschaftsseite habe ich die Antwort bekommen, dass ich eigentlich einen Anspruch auf den Bonus hätte, da der Betrag (X % vom letzten Bruttolohn) für jeden Mitarbeiter definiert wurde und uns auch im November bereits mitgeteilt wurde. Ferner habe ich nun im Luxemburgischen Arbeitsrecht eine Textpassage gefunden welche besagt, dass bei einer Freistellung und bei Kündigung (gleich welche Seite kündigt), der Lohn samt aller Prämien weitergezahlt werden muss. Diese Info gebe ich mal an meinen Arbeitgeber. Mal sehen ob's was bringt. Danke nochmal.
Ja, das sieht ja nun schon anders aus, als du in deinem ersten Beitrag geschrieben hast. Hat euch der AG also mitgeteilt, ihr bekommt X % vom Brutto als Bonus (also kann er nicht mehr einfach sagen, du bekommst 35,- Euro) ? Hat er euch/dir das schriftlich (wenigstens per Mail) mitgeteilt (drucke die Mail schnell aus, bevor sie weg ist 😉 ?
Und stand nicht irgendwo kleingedruckt eine Ausnahmeklausel für deinen Fall ? Und steht auch in deinem Arbeitsvertrag nichts davon, dass Bonuszahlungen generell freiwillig, ohne Anspruch für den einzelnen sind bzw. bei Kündigung entfallen oder an irgendeine weitere Betriebszugehörigkeit gebunden sind ?
Dann kannst du ja mal auf Konfrontation gehen, hast ja eh' gekündigt. Aber bedenke, Lux ist klein, und viele AG kennen sich.
Wenn du 500,- Euro erwartest, AG nerven, Gewerkschaft einschalten, mit Arbeitsrecht drohen. Erwartest du natürlich 15.000 Euro (oder mehr 😉 - gleich ab zum Anwalt.