@info, also das möchte ich in unserem Sinne doch mal bezweifeln.
Die Sache mit den 2 Tagen kommt von der "unterjährigen" Regelung, da bringst Du (oder Deine Quelle) was durcheinander... Im pdf in meinem letzten Beitrag auf Seite 9...
Das "2 Tage pro Monat" meint dass man bei nicht ganzjähriger Beschäftigung einen "Anspruch" auf die Bagatellregelung in anteiliger Höhe hat, und das Fa legt fest: 2 Tage pro [in Lux gearbeitetem] Monat, aber maximal 19 Tage.
Das mal dazu.
Off-Topic:
Was aber leider laut des Dokuments klar wird, ist dass zur Berechnung der 19-Tage-Regel Teilzeiten im Ausland (nicht-Lux) immer auf einen ganzen Tag aufgerundet werden.
Krasses Beispiel: Ein Handwerker-Chef schickt den Gesellen nach Trier schnell was einkaufen - dauer 1h. Laut FA wollen die diesen Tag dann fuer die Regel GANZ Deutschland zuschlagen.
Auch wenn nachher (nach überschreiten der 19 Tage) bei der Berechnung wieder Stunden genommen werden - das halte ich ehrlich gesagt für bescheuert.
Man könnte sich vorstellen: Arbeitnehmer muss 2x im Monat morgens 2h nach Deutschland etwas abholen - ergibt 12x2=24 Tage --> 19 tage überschritten. Dann wird mit Stunden gerechnet und man erhält 12x2x2h = 48h = 6 Tage - DAS ist doch echt bescheuert, oder?
Gruß!:cry::shocked: