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Forum / Arbeitswelt

Bin ich verpflichtet in Deutschland zu Arbeiten?  

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DerRene
3 Messages

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11 Jahren  ago  

Hi Ich Arbeite im Baugewerbe und muss hin und wieder in Deutschland Arbeiten was mir wegen der besteuerung ein Dorn im Auge ist. In meinem Arbeitsvertrag steht lediglich "Der Arbeitsort ist die jeweilige Baustelle". Angestellt bin ich natürlich in Lux. Bin ich verpflichtet die Arbeiten in Deutschland durchzuführen und muss die finanziellen nachteile in Kauf nehmen?

Vielen dank schon mal für die antworten 🙂


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Jupp69
163 Messages

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11 Jahren  ago  

Da frag doch deinen Chef!

Sei froh das du dann in D Arbeiten kannst. Der Arbeitsmarkt Baugewerbe ist wie die Banken auf Talfahrt! Lux Reg. hat viele Bauaufträge reduziert bzw. gestrichen. Einige Baufirmen sind doch schon pleite! "Das Paradies Lux bröckelt!" leider!

Jupp


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Schaoten
483 Messages

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11 Jahren  ago  

Der Arbeitgeber darf Dir schon sagen, wo Du arbeiten sollst. Wenn Dir das nicht passt, solltest Du mit ihm reden. Wenn er dann immer noch der Meinung ist, dann musst Du wohl den Arbeitgeber wechseln.


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Juergen1964
833 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo,

hier geht es um die Steuerliche Angelentheiten.


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Siddy74
287 Messages

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11 Jahren  ago  

Jeder ist selber für sich verantwortlich! Klar darfst Du in der BRD arbeiten - bis 19Tage sogar "frei". Überlegt mal ob ihr dich nicht ganz in der BRD anmeldet wenn du weit über den Tagen liegst, ist um vieles einfacher.


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Siddy74
287 Messages

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11 Jahren  ago  

achja, klar bist du verpflichtet wenn es im Vertrag steht und dein chef dich dahin schickt! Um die steuer MUSST DU dich selber kümmern


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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11 Jahren  ago  

Und wehe du kümmerst dich nicht selbs drum. Das Finanzamt macht dir die Rechnung. Zahlen tutst du. Sorry, aber es ist wirklich so(....der kleine Mann ist am A....). Pass also bei den Steuern auf....


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info
3714 Messages

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11 Jahren  ago  

Siddy74: Jeder ist selber für sich verantwortlich! Klar darfst Du in der BRD arbeiten - bis 19Tage sogar "frei". Überlegt mal ob ihr dich nicht ganz in der BRD anmeldet wenn du weit über den Tagen liegst, ist um vieles einfacher.

Ich will nicht Erbsen zählen und auch keine Haare spalten aber bei den 19 Tagen ist der anteilige Urlaub mit zu rechnen - im allgemeinen ist man eher bei 17 bis 17.5 Tagen die man im Ausland arbeiten darf.


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cw32
63 Messages

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11 Jahren  ago  

Also, die Firma kann das festlegen, das stimmt wohl. Leider ist die Besteuerung eine persönliche, individuelle Sache, rein rechtlich gesehen. Dass man bei 19+ Tagen im Ausland (also nicht in Luxemburg - nicht nur in Deutschland) dann eben diesen Anteil (und u.U. noch mehr, wie von 'info' erwähnt) in Deutschland versteuern muss, wenn man dort wohnt, ist leider so festgelegt worden in DB(v)A und der Verständigungserklärung.

Was allerdings noch schlimmer wiegt, ist dass man bei mehr als 25% der anteiligen (Jahresarbeits-)Zeit dann auch noch in deutsche Sozialabgabensystem zurückfällt. Das wiegt eigentlich schwerer als die Steuern...

Im Übrigen: @info, das mt dem Urlaub stimmt so nicht! Der Urlaub wird nur anteilig angerechnet, wenn man über die 19 Tage-Grenze drüberkommt! Vorher zählt der nicht: https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf

Gruß,

CW32


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info
3714 Messages

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11 Jahren  ago  

Hi cw,

mein letzter Stand der Dinge sieht so aus das es nur dann nicht gilt wenn die monatliche maximale Anzahl von 2 Eventtagen (Seite 9) nicht überschritten wird. Das wird halt schon schwer bei zB einer Dientreise von mehr als 2 Tagen.

Wer schafft es schon das die maximalen 19 Tage eingehalten werden und zusätzlich noch die Grenze von maximal 2 Tagen pro Monat gilt?


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cw32
63 Messages

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11 Jahren  ago  

@info, also das möchte ich in unserem Sinne doch mal bezweifeln.

Die Sache mit den 2 Tagen kommt von der "unterjährigen" Regelung, da bringst Du (oder Deine Quelle) was durcheinander... Im pdf in meinem letzten Beitrag auf Seite 9...

Das "2 Tage pro Monat" meint dass man bei nicht ganzjähriger Beschäftigung einen "Anspruch" auf die Bagatellregelung in anteiliger Höhe hat, und das Fa legt fest: 2 Tage pro [in Lux gearbeitetem] Monat, aber maximal 19 Tage.

Das mal dazu.

Off-Topic: Was aber leider laut des Dokuments klar wird, ist dass zur Berechnung der 19-Tage-Regel Teilzeiten im Ausland (nicht-Lux) immer auf einen ganzen Tag aufgerundet werden. Krasses Beispiel: Ein Handwerker-Chef schickt den Gesellen nach Trier schnell was einkaufen - dauer 1h. Laut FA wollen die diesen Tag dann fuer die Regel GANZ Deutschland zuschlagen. Auch wenn nachher (nach überschreiten der 19 Tage) bei der Berechnung wieder Stunden genommen werden - das halte ich ehrlich gesagt für bescheuert.

Man könnte sich vorstellen: Arbeitnehmer muss 2x im Monat morgens 2h nach Deutschland etwas abholen - ergibt 12x2=24 Tage --> 19 tage überschritten. Dann wird mit Stunden gerechnet und man erhält 12x2x2h = 48h = 6 Tage - DAS ist doch echt bescheuert, oder?

Gruß!:cry::shocked:


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info
3714 Messages

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11 Jahren  ago  

Hi cw, exakt diese Berechnung habe ich in dem anderen Beitrag schon mal erklärt und ich habe da ein noch weit krasseres Beispiel gemacht bei dem man für 1h in Deutschland abrechnen muss.

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=14041#Item_13

Die Anfrage nach den 2 Tagen ist übrigens gerade schriftlich an den Arbeitskreis vom FA gegangen und wurde von da zur Klärung an das Bundesministerium weiter geschickt. Sobald was vorliegt schick ich ein update.

Hier das update, ging ja mal echt schnell.

cw liegt richtig - die zusätzliche 2 Tage Grenze spielt nur dann eine Rolle wenn man im Steuerjahr aus welchen Gründen auch immer nicht vollständig in Luxemburg beschäftigt war.

zB Job angenommen im Juli - man bekommt nur 12 und keine 19 Tage. Oder Luxemburg am 31.März verlassen - man bekommt nur 6Tage und keine 19.