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Forum / Arbeitswelt

Bescheinigung FA  

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MJunk
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12 Jahren  ago  

Hallo, an alle,

Bin (noch) Lohnbuchhalter einer luxemburger Baufirma. Diese beschäftigt Arbeiter, die alle in Deutschland wohnen, aber in Luxemburg angemeldet sind. Teilweise wurden die Leute auch nach Deutschland entsendet während des Jahres.

Jetzt soll ich für 2012 eine Bescheinigung für jeden AN ausstellen für das deutsche Finanzamt, in der die Tage und Stunden ihrer Beschäftigung bescheinigt werden, sowohl für die luxemburger als auch für die deutschen Baustellen, auf die sie entsendet wurden. Ist es richtig, dass das deutsche Finanzamt nicht nur die tatsächlich gearbeiteten Tage/Stunden bescheinigt bekommen muss, sondern auch die Urlaubs-Feiertage und die Tage mit Schlechtwetter ? Und wenn ja, wie teile ich denn Urlaub und Feiertage nach Deutschland und Luxemburg auf, wenn einer in einem Monat sowohl in D als auch in Lux. gearbeitet hat ?

Desweiteren noch eine Frage : Bin leider per Mitte Februar gekündigt worden. Weiss jemand für einen (Bilanz-) Buchhalter evtl. freie Stellen in Luxemburg, vllt sogar im Osten des Landes ? Vielen herzlichen Dank schon jetzt an alle, die beantworten Die AN


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Schaoten
483 Messages

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12 Jahren  ago  

Moien, guck doch mal auf der Seite vom Finanzamt Trier oder einfach mal googeln/bingen. Da gibt es jede Menge zu dem Thema. https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf Wenn Du es genau wissen willst, man kann auch das Doppelbesteuerungsabkommen im Internet finden. Kleinen Kritikpunkt kann ich mir nicht verkneifen - als Lohnbuchhalter solltest Du dich eigentlich mit der Thematik auskennen...zumindest rudimentär... Nichtsdestotrotz: Alles Gute für eine neue Stelle


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Hallo,

normalerweise reicht es aus, dass der AN auf seiner Steuererklärung, die er ja machen muss, angibt wieviele Tage er in Deutschland gearbeitet hat. Kommt er über die Regelung von 20 Tagen, so muss der AG ihm zum einen die Tage, die er in Deutschland gearbeitet hat, die Lux-Steuer zurückzahlen und ihm dies schriftlich Bestätigen. Der AN kann somit, dies auf seiner Steuererklärung angeben und muss dies in Deutschland nachversteuern.

Gruß