Hallo, an alle,
Bin (noch) Lohnbuchhalter einer luxemburger Baufirma. Diese beschäftigt Arbeiter, die alle in Deutschland wohnen, aber in Luxemburg angemeldet sind. Teilweise wurden die Leute auch nach Deutschland entsendet während des Jahres.
Jetzt soll ich für 2012 eine Bescheinigung für jeden AN ausstellen für das deutsche Finanzamt, in der die Tage und Stunden ihrer Beschäftigung bescheinigt werden, sowohl für die luxemburger als auch für die deutschen Baustellen, auf die sie entsendet wurden. Ist es richtig, dass das deutsche Finanzamt nicht nur die tatsächlich gearbeiteten Tage/Stunden bescheinigt bekommen muss, sondern auch die Urlaubs-Feiertage und die Tage mit Schlechtwetter ? Und wenn ja, wie teile ich denn Urlaub und Feiertage nach Deutschland und Luxemburg auf, wenn einer in einem Monat sowohl in D als auch in Lux. gearbeitet hat ?
Desweiteren noch eine Frage : Bin leider per Mitte Februar gekündigt worden. Weiss jemand für einen (Bilanz-) Buchhalter evtl. freie Stellen in Luxemburg, vllt sogar im Osten des Landes ? Vielen herzlichen Dank schon jetzt an alle, die beantworten Die AN