Hallo!
Es tritt eine Situation ein,daß ein Bau8projekt in der Endphase ist und dabei sehr viele Überstunden geleistet wird. Damit die ausführenden Handwerksbetriebe um eine Konventionalstrafe herumkommen. Dabei wird oft von Montag bis Freitag täglich 10 Stunden und Samstag acht Stunden gearbeitet.Da kommen Arbeitnehmer auf 58 Stunden die Woche.Mir ist bekannt,daß laut ITM ind der Woche maximal 48 Stunden gearbeitet werden darf.Das Personal wurde auf dieses Projekt zusammen gezogen. Die Überstunden sind der ITM gemeldet.
Da wollte ich wissen,ob es Ausnahmeregelungen gibt oder ob der Bauherr den Fertigstellungstermin um einige Wochen verschieben muß.
S