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Forum / Arbeitswelt

Bereitschaft  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

weiss jemand ob es in Lux eine gesetzliche Regelung für den Bereitschaftsdienst gibt? Nach http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2344 scheint es zumnidest so zu sein, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt.

Konkret stellt sich mir die Frage, da in meinem AV nichts zur Vergütung geregelt wird und in Kürze von einer aktuell Stundenweisen Vergütung auf Pauschalbeträge ausgewichen werden soll. Umstellungen werden ja zum Zwecke des sparens vorgenommen 🙂

Danke und Grüße Anju


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Alex124
136 Messages

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15 Jahren  ago  

Ähm, nur mal um Missverständnissen vorzubeugen....

Bereitsschaftszeit ist die Zeit, in der du dich bereit hälst für den Fall das es etwas zu tun gibt. Da diese meist auch über Nacht geht, ist es ziemlich sicher keine wirkliche Arbeitszeit. Hier gibt es meist irgendwelche Pauschalbeträge, weil man sich ja wegen der Bereitschaft auch ein wenig einschränken muss...

Wenn man dann nen Anruf bekommt, so handelt es sich ab da um Arbeitszeit, welche auch vergütet werden sollte.

Mir sind keine Regelungen bekannt, ist meist alles Verhandlungssache und sollte für alle Arbeitnehmer in einer Firma gleich sein.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

ok das war in der tat missverständlich formuliert. ich meine hier tatsächlich die "rufbereitschaft". rückblickend scheint es so zu sein, dass es explizit im AV oder in einer betriebsvereinbarung festgelegt sein muss. zu letzterem muss ich noch recherchieren.