Hallo zusammen,
weiss jemand ob es in Lux eine gesetzliche Regelung für den Bereitschaftsdienst gibt? Nach http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2344 scheint es zumnidest so zu sein, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt.
Konkret stellt sich mir die Frage, da in meinem AV nichts zur Vergütung geregelt wird und in Kürze von einer aktuell Stundenweisen Vergütung auf Pauschalbeträge ausgewichen werden soll. Umstellungen werden ja zum Zwecke des sparens vorgenommen 🙂
Danke und Grüße Anju