Hallo zusammen
Ich stelle hier mal eine Frage in die Runde, vielleicht kann mir jemand aus eigenen Erfahrungen berichten. Die Frage lautet: Wie wird das Arbeitslosengeld in D als Grenzgänger berechnet?
ich habe nämlich einen leichten Schock hinter mir, weil mein Arbeitgeber in Lux. Insolvenz beantragt hat und ich somit im Jan. arbeitslos wurde. Bei der vorläufigen Berechnung durch das Deutsche Arbeitsamt fiel ich ins Leid, weil dort der niedrige Bruttolohn zugrunde gelegt wird, ich mich also demnach verschlechtert habe, weil ich 1 Jahr zuvor noch in D gearbeitet habe und 500 Euro brutto mehr Gehalt hatte als in L. (auch wenn ich netto in Lux.mehr raus hatte)
Hat jemand von Euch eigene derartige Erfahrungen oder kann mich weiter aufklären.
Vielen lieben Dank
muecke1