Hallo bin ca 11,5 Jahre beim gleichen AG beschäftigt. Jetzt geht die Rede davon dass er die Firma hier in Luxembourg schließen will. Muss der AG so was wie eine Frist einhalten??
"Der Unternehmensleiter/Betreiber muss binnen 8 Tagen nach Einstellung der Geschäftstätigkeit:
sich selbst als Selbstständiger durch eine Abmeldung für Selbstständige abmelden; etwaige Arbeitnehmer mithilfe einer Abmeldeerklärung für Arbeitnehmer abmelden."
Kapitel Betriebsbedingtekündigung
Hier kannst du das alles nachlesen:
https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi.html https://guichet.public.lu/de/entreprises/ressources-humaines.html
Ansonsten kannst du dich auch von einer Gewerkschaft beraten lassen, allerdings erfordert dies die Investition in eine Mitgliedschaft