Bezüglich der Beantragung:
Wie du (ceebee) schon schreibst, hat Behinderung nicht zwangsläufig etwas mit verminderter Erwerbsfähigkeit zu tun. Deshalb wird nach der Anerkennung der Behinderung in Luxemburg bei Bedarf festgestellt, inwiefern du erwerbsfähig bist. Das scheint bei dir ja zu 100 % der Fall zu sein. Dann hättest du auch aus Sicht des Arbeitgebers "keine Behinderung", weil du kein "salarié handicapé" bist. Dazu müsste deine Erwerbsfähigkeit maximal 70 % betragen.
Ich hoffe, das war jetzt verständlich erklärt.
Schau dir vielleicht einfach mal diese Broschüren dazu an:
http://www.ogbl.lu/wp-content/uploads/2011/08/Dept_handicapes_revenu_des_personnes_handicapees_de.pdf[/URL]
http://www.kraizbierg.lu/images/pdf/le-salarie-handicape.pdf[/URL]
Und frag vielleicht mal bei "info handicap" nach: http://www.info-handicap.lu/[/URL]
Das hängt natürlich davon ab, ob du die Behinderung überhaupt in Luxemburg anerkennen lassen möchtest. Scheint ja eigentlich nicht unbedingt nötig zu sein in deinem Fall.