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Forum / Arbeitswelt

Behinderung und Arbeitgeber  

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Reneevag
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9 Jahren  ago  

Ich habe den Arbeitsvertrag unterschrieben und werde demnächst in Lux anfangen zu arbeiten. In Deutschland bin ich als schwerbehindert anerkannt. Dies schränkt mich allerdings im Arbeitsleben weder körperlich noch psychisch ein.

Muss/soll ich dies meinen Arbeitgeber in Lux mitteilen? Hier fehlt mir irgendwie das Fingerspitzengefühl ...

Außerdem wollte ich wissen ob ich in Lux Fahrkosten vom Arbeitgeber bekomme oder über den Steuerausgleich.

Vielen Dank für eure Antworten!


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oernie
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9 Jahren  ago  

Du musst doch zum Kontrollarzt wenn Du mit arbeiten anfängst, der wird doch wohl auch eine Behinderung feststellen. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass man als Schwerbehinderter zu 100% einsatzfähig ist. Ich denke schon dass Du Deinen zukünftigen Arbeitgeber darauf hinweisen müsstest. Der Arbeitgeber könnte auch Zuschüsse beantragen wenn er Dich einstellt. Fahrtkosten werden bei Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Eine deutsche Schwerbehinderung wird in Luxembourg nicht anerkannt. Diese muss in Luxembourg neu beantragt werden. Meine 50%ige Schwerbehinderung wurde in Luxembourg mit 0% anerkannt. So verscheiden sind die Kriterien ...


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Grenzhopper
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9 Jahren  ago  

Ich erlaube mir hier ein kleine Richtigstellung, du wirst vom AG zum Arbeitsmedizinischen Dienst geschickt um zu prüfen ob's du für die angebotene Stelle "tauglich" bist. Ggfs werden Einschränkungen festgelegt und/oder spezielles Equipment für deinen Arbeitsplatz vorgesehen.

Der Kontrollarzt ist der Arzt der Krankenkasse in Luxemburg und hat andere Aufgaben.


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Reneevag
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9 Jahren  ago  

Danke für eure Antworten. MIr ist klar, dass wenn man "schwerbehindert" hört, man automatisch an Rollstuhl, Taubheit, körperliche Enstellung, etc. denkt. Aber es gibt viele andere Gründe, weshalb man eine (Schwer)Behinderung haben und auch zu 100 % arbeiten kann 😉

Danke jedenfalls für den Hinweis, dass man eine Behinderung in Luxembourg neu beantragen muss und wegen dem Arbeitsmedizinischen Dienst.


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rollenderrubel
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9 Jahren  ago  

Bezüglich der Beantragung:

Wie du (ceebee) schon schreibst, hat Behinderung nicht zwangsläufig etwas mit verminderter Erwerbsfähigkeit zu tun. Deshalb wird nach der Anerkennung der Behinderung in Luxemburg bei Bedarf festgestellt, inwiefern du erwerbsfähig bist. Das scheint bei dir ja zu 100 % der Fall zu sein. Dann hättest du auch aus Sicht des Arbeitgebers "keine Behinderung", weil du kein "salarié handicapé" bist. Dazu müsste deine Erwerbsfähigkeit maximal 70 % betragen.

Ich hoffe, das war jetzt verständlich erklärt.

Schau dir vielleicht einfach mal diese Broschüren dazu an:

http://www.ogbl.lu/wp-content/uploads/2011/08/Dept_handicapes_revenu_des_personnes_handicapees_de.pdf[/URL]

http://www.kraizbierg.lu/images/pdf/le-salarie-handicape.pdf[/URL]

Und frag vielleicht mal bei "info handicap" nach: http://www.info-handicap.lu/[/URL]

Das hängt natürlich davon ab, ob du die Behinderung überhaupt in Luxemburg anerkennen lassen möchtest. Scheint ja eigentlich nicht unbedingt nötig zu sein in deinem Fall.