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Forum / Arbeitswelt

Baurechtliche Frage - Parkplätze für Firmenangehörige  

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aubinyvonne
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9 Jahren  ago  

Moin zusammen, bin schon seit ca. 10 Jahren Grenzgänger und nun plagt uns ein Problem: Wir hatten immer massig kostenlosen Parkplatz auf und um das Firmengelände. Nun sind in den letzten Jahren hier etliche (gewerbliche genutzte) Neubauten enstanden, aber die Anzahl der Parkplätze ist gleich geblieben, eher sogar weniger geworden. Zur Zeit sind ab ca. 7:00 Uhr die meisten Parkplätze belegt, als Folge werden alle möglichen und unmöglichen Stellen wild beparkt, die Leute kommen sehr genervt zur Arbeit. Nicht jeder hat die Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft oder zur Nutzung des ÖPNV.

Meine Frage: In D ist es so, daß wenn neu gebaut wird, entsprechende Parkplätze zwingend mit geschaffen werden müssen. Gibt es eine entsprechende baurechtliche Regelung auch in L ?

Wie wird es bei euch im Betrieb gehandhabt ? Stellt die Firma Parkplätze bereit ? Kostenlos für die Mitarbeiter oder müsst ihr teilweise oder ganz dafür bezahlen ?

Merci für ein wenig Info!

Schéi Gréiss Chuck


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9 Jahren  ago  

Soweit ich weiss gibt es in L eine Begrenzung der Zahl der Parkplätze bei gewerblichen Neubauten. Im Schnitt 2-3 Parkplätze für 5 Arbeitsplätze. Der Sinn dahinter ist die Förderung des Modal-Splits.... Angebracht wäre dann dass dein Arbeitgeber die Parkplätze kostenpflichtig auf Monatsbasis macht


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Habe bisher immer für meine Firmenparkplätze mal 50, mal 80 Euro pro Monat zahlen müssen und es waren nie genügend für alle da.

Leider ist das Gegenteil der Fall, wie Bus 118 schreibt, dass die Anzahl von Parkplätzen bei Neubauten immer stärker eingeschränkt wird.


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9 Jahren  ago  

Zahlen heisst aber garantierter Parkplatz, oder ?


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Ja, fast immer, da die Parkplätze für Parkplatzzahler immer frei belegt werden konnten, die freie Anzahl aber mit einer bestimmten Abwesenheitsquote berechnet wurde. Das funktionierte auch meist, nur manchmal eben waren dann doch weniger in Urlaub als gedacht...


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aubinyvonne
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9 Jahren  ago  

Moien!

Danke für die Beiträge. Ein Kollege hat nun einen Auszug aus der kommunalen Bauvorschrift von Grevenmacher gefunden. Dort wird bei Bürogebäuden pro 30m² Nutzfläche ein Stellplatz verlangt. (Abschnitt IV, Art.37, Absatz a, Punkt 2). Da müssen wir mal rechnen.

Schéi Gréiss Chuck


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Verlangt? Wahrscheinlich begrenzt, oder? Auf 30 m2 bringt man locker 8 Personen unter. Wobei es wahrscheinlich von Gemeinde zu Gemeinde auch unterschiedlich ist.