Hallo,
hätte mal eine Frage zum Bereich Entlohnung. Es ist von einem Ausgangsgehalt (montant de depart) die Rede, sowie von einem Seuil 1 und Seuil 2. Was genau ist der Seuil? Wie wird er festgelegt?
Danke schon mal, carenka
Das ist leider nur halb richtig. Die Einstufung nach Kompetenzbereichen und/oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers ergibt die Einstufung in die 6 Klassen. In jeder Klasse gibt es wiederum 2 Schwellen (die sog. Seuil). Diese entscheiden seit dem aktuellen Tarifvertrag darüber, wie hoch die tarifvertragliche Gehaltserhöhung eines AN ausfällt. Unterhalb der Schwelle 1 ist eine Gehaltserhöhung zwingend vorgeschrieben, zwischen Schwelle 1 und Schwelle 2 kann sie nach Leistung bezahlt werden und oberhalb Schwelle 2 muss nichts mehr bezahlt werden.
Kleiner Hinweis am Rande: das Mindestgehalt eines "leitenden Angestellten" beträgt laut Arbeitsgesetz und Tarifvertrag mindestens Klasse 6 Schwelle 2 + 10%, also ca. 85 T Euro im Jahr. Alles drunter ist illegal.
Steht alles im Tarifvertrag. Da sind sogar konkrete Beispiele drin, welche Berufe in welche Gruppe gehören. Einfach mal nachlesen.
Eine Ausnahme: Uni-Studium mit zwei Sprachen muss in Stufe 4 eingestuft werden.
Wenn du in Stufe 3 anfängst, steht dir laut Tarifvertrag nur das Anfangseinkommen zu - alles andere ist Verhandlungssache.
Dabei habe ich noch etwas vereinfacht.......
Die Einteilung in die Klassen erfolgt nach Qualifikation / Beruf / Kompetenz / Führungsverantwortung / und last but not least Verhandlungsgeschick. Dein Mindestgehalt ist gleich dem Grundgehalt der Klasse, in die du eingestuft wurdest. Bist du in deiner Klasse unterhalb der Schwelle 1 angesiedelt, muss dein Einkommen laut Tarifvertrag jährlich um einen bestimmten Betrag steigen. Dabei unterscheidet sich der Betrag zwischen den Klassen. Bist du in deiner Klasse unterhalb der Schwelle 2 angesiedelt, kann die Bank dir eine sog. Leistungszulage zahlen - muss aber nicht. Bist du in deiner Klasse oberhalb der Schwelle 2 angesiedelt, solltest du laut Tarifvertrag nur noch einen Bonus, aber keine Gehaltserhöhung bekommen.
Damit erreicht man natürlich nach einigen Jahren mindestens die Schwelle 1, wenn die Bank die tarifvertraglichen Erhöhungen zahlt. Danach muss die Bank nur noch 66% der Mitarbeiter zwischen Schwelle 1 und Schwelle 2 mit einer Leistungszulage beglücken, es kann also sein, dass du die Schwelle 2 nie erreichst. Hört sich komisch an, ist aber so.
Warum habe ich vereinfacht? Weil es Unterschiede der Erhöhungen zwischen den Klassen gibt (1 und 2 bzw. 3 bis 6), weil es zusätzliche Komponenten der Gehaltssteigerungen gibt (Mindeststeigerung innerhalb von 3 Jahren, Betriebszugehörigkeitsprämie.....) und die Erklärung all dieser Komponenten nicht allgemeingültig möglich ist. Dazu müsste man viele Komponenten (Dienstalter, Klasse, Schwelle, Verdienst etc.) wissen, um eine Aussage treffen zu können. Früher war das mal anders, da gab es nur Dienstaltersstufen und das System war somit für jeden nachvollziehbar. Das war aber irgendwann von den Arbeitgebern nicht mehr gewollt und jetzt haben wir den Salat.
Wenn jemand der Meinung ist, er habe nicht genug Gehaltserhöhung bekommen oder sei in die falsche Klasse eingestuft, sollte er sich an den Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft wenden. Der BR hat überdies die Möglichkeit, die Gehaltssteigerungen eines Jahres durch einen unabhängigen Prüfer durchchecken zu lassen. Damit ist die Geheimhaltung der Gehälter gewahrt und der Prüfer attestiert nur die tatsächliche korrekte Anwendung des Tarifvertrages.