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Forum / Arbeitswelt

Auszahlung Resturlaub  

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HuStLeR
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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich weiss, dass wenn man Ueberstunden bezahlt bekommt, es eine Regelung gibt, dass diese zu 140% gezahlt werden und unversteuert ausgezahlt werden muessen.

Gibt es auch irgendeine Regelung die bei der Auszahlung des Resturlaubes beachtet werden muss? z.B. erhoehten %-Satz ... oder das der Stundenlohn errechnet wird vom Durschnittsbrutto der letzten 3 Monate inkl. aller Zuschlaege etc?

Ich dachte mal sowas gelesen zu haben. Evtl. weiss ja jemand bescheid.

Danke


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Trier64
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11 Jahren  ago  

Resturlaub darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Du hast im Jahr 2 Möglichkeiten: 1. Du willst deinen Urlaub und beantragst ihn oder 2. Du willst ihn nicht, dann verfällt er zum Ende des Jahres. So einfach ist das!


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HuStLeR
54 Messages

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11 Jahren  ago  

Ich rede nun von Kuendigung ! Wenn die Firma nun sagt: Wir brauchen Dich und zahlen aus. Gibt es dann was besonderes zu beachten oder gilt dann einfach mein normales Brutto / 173 Stunden = Stundenlohn .. diesen x 8 und dann x Urlaubstage ? Oder gibt es hier auch Zuschlaege / Steuerbefreiungen etc?


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Wenn ich mich recht entsinne, muss bei der Auszahlung von Urlaub der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate herangezogen werden. Also normaler Stundenlohn plus eventuelle Überstunden. 13. Gehalt oder Juniprämie zählen nicht dazu, aber alles, was durch "normale" Arbeit in den letzten 3 Monaten verdient worden ist. Steuerfreibeträge gibt es nicht.