logo site
icon recherche
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Arbeitswelt

Auszahlung Resturlaub  

Profilbild von
HuStLeR
54 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich weiss, dass wenn man Ueberstunden bezahlt bekommt, es eine Regelung gibt, dass diese zu 140% gezahlt werden und unversteuert ausgezahlt werden muessen.

Gibt es auch irgendeine Regelung die bei der Auszahlung des Resturlaubes beachtet werden muss? z.B. erhoehten %-Satz ... oder das der Stundenlohn errechnet wird vom Durschnittsbrutto der letzten 3 Monate inkl. aller Zuschlaege etc?

Ich dachte mal sowas gelesen zu haben. Evtl. weiss ja jemand bescheid.

Danke


Profilbild von
Trier64
98 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Resturlaub darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Du hast im Jahr 2 Möglichkeiten: 1. Du willst deinen Urlaub und beantragst ihn oder 2. Du willst ihn nicht, dann verfällt er zum Ende des Jahres. So einfach ist das!


Profilbild von
HuStLeR
54 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ich rede nun von Kuendigung ! Wenn die Firma nun sagt: Wir brauchen Dich und zahlen aus. Gibt es dann was besonderes zu beachten oder gilt dann einfach mein normales Brutto / 173 Stunden = Stundenlohn .. diesen x 8 und dann x Urlaubstage ? Oder gibt es hier auch Zuschlaege / Steuerbefreiungen etc?


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Wenn ich mich recht entsinne, muss bei der Auszahlung von Urlaub der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate herangezogen werden. Also normaler Stundenlohn plus eventuelle Überstunden. 13. Gehalt oder Juniprämie zählen nicht dazu, aber alles, was durch "normale" Arbeit in den letzten 3 Monaten verdient worden ist. Steuerfreibeträge gibt es nicht.