Hallo liebes Forum,
was passiert eigentlich, wenn das Unternehmen des lux. Arbeitgebers insolvent wird und man durch den Insolvenzverwalter gekündigt wird?
Infolge der Antwort von Jupp präzisiere ich meine Frage: Sie zielt auf die Ansprüche, die nicht erfüllt wurden BIS zur Arbeitslosigkeit.
Um die Sache noch etwas komplizierter zu machen (oder vielleicht einfacher): Was passiert, wenn der Grenzgänger rechtzeitig nach Luxemburg umgezogen ist?
Es ist ja oft so, daß die Mitarbeiter noch zum Ende große Anstrengungen machen, um das Unternehmen doch noch zu retten (keinen Urlaub mehr nehmen (können), Überstunden machen, Gehalt nur noch teilweise als Anzahlung geleistet wird, etc.). – Irgendwann kommt dann der Insolvenzverwalter und dann steht man da in seinem kurzen Hemd. Nach meiner Kenntnis gilt der Arbeitsvertrag im Konkurs (Fallite) als fristlos aufgelöst. Man hat dann Anspruch auf - das Gehalt des laufenden Monats der Kündigung, - Gehalt und Zusatzleistungen (inkl. Zulagen, Auto, etc.) des Folgemonats, - die Hälfte der Abfindung, die einem bei einer ordentlichen Kündigung (avec préavis) zugestanden hätte. Aber die Beträge sind gedeckelt: Es darf nicht mehr sein, als wenn man ordentlich gekündigt worden wäre.
Jetzt meine FRAGEN: - Von WEM bekommt man das Geld? – ADEM? - Wie lange dauert das? - Gibt es auch ABSOLUTE Höchstbeträge, also nicht nur den RELATIVEN Höchstbetrag, dass es nicht mehr sein darf als wenn man normal gekündigt worden wäre? - Was passiert mit nicht vollständig ausgezahlten Gehältern aus Vormonaten? - Was passiert mit nicht ausbezahlten Überstunden, weil der Arbeitgeber eben Konkurs ist? - Was passiert mit nicht genommenem Urlaub aus Vorjahren?
Ich wäre euch echt für Hinweise und Erfahrungen dankbar! Herzliche Grüße.