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Forum / Arbeitswelt

Ausgleichszahlungen bei Insolvenz / Konkurs  

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wanadoo
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12 Jahren  ago  

Hallo liebes Forum,

was passiert eigentlich, wenn das Unternehmen des lux. Arbeitgebers insolvent wird und man durch den Insolvenzverwalter gekündigt wird?

Infolge der Antwort von Jupp präzisiere ich meine Frage: Sie zielt auf die Ansprüche, die nicht erfüllt wurden BIS zur Arbeitslosigkeit.

Um die Sache noch etwas komplizierter zu machen (oder vielleicht einfacher): Was passiert, wenn der Grenzgänger rechtzeitig nach Luxemburg umgezogen ist?

Es ist ja oft so, daß die Mitarbeiter noch zum Ende große Anstrengungen machen, um das Unternehmen doch noch zu retten (keinen Urlaub mehr nehmen (können), Überstunden machen, Gehalt nur noch teilweise als Anzahlung geleistet wird, etc.). – Irgendwann kommt dann der Insolvenzverwalter und dann steht man da in seinem kurzen Hemd. Nach meiner Kenntnis gilt der Arbeitsvertrag im Konkurs (Fallite) als fristlos aufgelöst. Man hat dann Anspruch auf - das Gehalt des laufenden Monats der Kündigung, - Gehalt und Zusatzleistungen (inkl. Zulagen, Auto, etc.) des Folgemonats, - die Hälfte der Abfindung, die einem bei einer ordentlichen Kündigung (avec préavis) zugestanden hätte. Aber die Beträge sind gedeckelt: Es darf nicht mehr sein, als wenn man ordentlich gekündigt worden wäre.

Jetzt meine FRAGEN: - Von WEM bekommt man das Geld? – ADEM? - Wie lange dauert das? - Gibt es auch ABSOLUTE Höchstbeträge, also nicht nur den RELATIVEN Höchstbetrag, dass es nicht mehr sein darf als wenn man normal gekündigt worden wäre? - Was passiert mit nicht vollständig ausgezahlten Gehältern aus Vormonaten? - Was passiert mit nicht ausbezahlten Überstunden, weil der Arbeitgeber eben Konkurs ist? - Was passiert mit nicht genommenem Urlaub aus Vorjahren?

Ich wäre euch echt für Hinweise und Erfahrungen dankbar! Herzliche Grüße.


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Jupp69
163 Messages

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12 Jahren  ago  

Zum Deutschen Arbeitsamt!

und dann wird dein deutsches Arbeitslosengeld nach den normalen Regeln vom Brutto Lux berechnet!

Jupp

Ich frage mich machmal wie naiv hier mache Fragesteller sind und nicht wissen das es für Grenzgänger nach Kündigung finanziell zum Deutschen Arbeitsamt geht!


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wanadoo
35 Messages

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12 Jahren  ago  

Danke Jupp.

Aber was ist, wenn der Fragesteller nach Luxembourg umgezogen ist? Es gibt ja auch Grenzgänger, die umziehen.

Und: Die Fragestellung zielt gerade nicht auf das, was NACH der Arbeitslosigkeit kommt, sondern auf den Fall der Behandlung der nicht erfüllten Ansprüche BIS zur Arbeitslosigkeit.

Ich habe deine Hinweise in meine Frage eingebaut.


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Baseballwarrior
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12 Jahren  ago  

Am besten mal bei der Gewerkschaft mal nachfragen. Ich denke die kenne sich da am besten aus.

Gruß


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Juergen1964
833 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo,

da kannst Du dich auch als Nichtmitglied Informieren.


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wanadoo
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich bedanke mich für eure Hinweise. Viele Grüße, wanadoo