Hallo ! Wenn man vom Arzt krankgeschrieben wird, wie ist das mit dem sogen. Ausgang ? Stimmt es, dass man die ersten 5 Tage gar nicht raus darf u. danach nur nach Vermerk " Ausgang " auf der AU und von 10 bis 21 Uhr. Wer weiß genaues ? Danke für die Info´s:smile:
Es gibt bestimmte Ausgehzeiten, in denen man zum Arzt oder auch mal einkaufen gehen kann, wenn man niemanden hat, der das erledigen kann. Stand immer auf der Seite der Krankenkasse; notfalls dort nachfragen. Ich weiß nur, dass sie mittlerweile verstärkt Kontrollen machen und dann unangemeldet vor der Tür stehen. Ist man dann nicht zu Hause, obwohl man das sein sollte, erhält man sofort die Leistung gestrichen! Und wie Minnie schreibt, wenn man krank ist, sollte man auch nicht in der Gegend herumturnen. Es kommt aber immer darauf an, welches Krankheitsbild man hat. Jemand der unter Depressionen leidet, dem tut es sicherlich nicht gut, wenn er in seinen 4 Räumen eingesperrt ist. Bei jemandem, der ne Grippe oder sonstige Gebrechen hat, sieht das meiner Meinung nach anders aus.
die erste Woche überhaupt nicht vor die Tür, da nach dann zwischen 10-12 Uhr und 14-18 Uhr. So sagte man es mir bei der CNS, man ist ja Krank. Wenn du alleine lebst mußt du dir jemanden suchen für die erste Woche wegen den Einkäufen usw........:cry: Zum Arzt darfst du immer gehen.
Man verdient schönes Geld in LU, aber wir müssen uns auch an die Gesetze halten, bist du nicht da gibt es eine sperre.
Dass gibt es allerdings nur in Luxembourg, in Deutschland darf man solange und soviel raus wie man will UND nicht die Arbeitsaufnahme verzögert! Alles was der Gesundheit nicht schadet, darf auch gemacht werden. Z.B. ein Spaziergang um frische Luft zu bekommen oder Einkaufen, etc. Die Kneipe ist allerdings tabu, da dies auch jedem einleuchtet, dass es gesundheitlich schadet. In Deutschland gibt es meines Wissens auch keine staatlichen Kontrollen.
Das habe ich ja nicht bestritten, ich wollte nur auf die Unterschiede aufmerksam machen. Dürfen Luxembourger Kontrolleure in Deutschland ihre Besuche machen? Finde ich persönlich schon grenzwertig. Generell sollte aber ein Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorhanden sein, damit solche Kontrollen überflüssig sind. Das Luxembourger Recht hat da was von Überwachungsstaat.
das ist das gute Recht der Kassen, dies zu überprüfen. Es wird und wurde zuviel Schindluder damit getrieben und wenn viele das System nicht ausgenutzt hätten, dann wären die Kontrollen auch überflüssig. Und wenn man in einem anderen Land arbeitet, alle sozialen Vorteile in Kauf nimmt, dann muß man auch einmal Abstriche machen, wenn Dinge evtl. anders geregelt werden, als in dem Land, in welchem man wohnt. Man wird ja nicht gezwungen einen Job in Luxemburg anzunehmen. Mir geht dieses ganze Gemecker gegen die Luxemburger und ihrer Richtlinien manchmal dermassen auf den Zwirn. Man nimmt immer gerne die Vorteile in Anspruch, aber wenn man der Meinung ist, etwas ist von Nachteil für einen, dann muß man gleich mal loswettern. Wenn jemand krank ist, ist er krank und dann ist er in der Regel auch zu Hause und dann braucht er auch keinen Horror davor zu haben, daß die Kontrolleure plötzlich vor der Tür stehen. Ich habe schon einmal gesagt, dass es immer darauf ankommt, was für eine Diagnose man hat und wer bettlägerig geschrieben ist, hat auch gefälligst zu Hause zu sein! Und wie hier manche schreiben, wenn man zum Arzt muß und selbst wenn man dort mehrere Stunden warten muss, dann lässt man sich eine Bescheinigung ausstellen und gut ist es!