Hallo,
eine Freundin macht zur Zeit eine Ausbildung in Deutschland und könnte noch 25Stunden im Monat in Luxemburg samstags als Aushilfe arbeiten. Muss hier etwas beachtet werden?
Vielen Dank!
Nach meinem Stand geht das leider nicht- die Arbeit wird in Luxemburg gemacht und muss hier gemeldet werden. Da jedoch durch die Leerstelle das sg Wohnortprinzip für Steuer und Sozialversicherungen gilt muss das ganze in Deutschland abgerechnet werden. Das ganze greift wenn >25% der monatlichen Arbeitszeit im Wohnland gemacht wird.