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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Aufnahme der BEschäftigung nicht angezeigt . was nun?  

Anonymous
Anonyme

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5 Jahren  ago  

Guten Tag,

Ich bin geschieden und lebe seit der Trennung in Deutschland. Mein Exmann arbeitet in Lux wohnt aber in Deutschland. Habe vor kurzem eine Beschäftigung angenommen, die ich aber an die Familienkasse nicht mitgeteilt habe, da ich nicht wusste das es was ändern könnte. Ich wusste nicht dass ab jetzt nicht mehr Lux, sondern Deutschland für das Kindergeld zuständig ist !!! Ich habe es durch Zufall erfahren, da ich nach der Bescheinigung für meinen Arbeitgeber bei Familienasse gefragt habe. Als Antwort kam eine Aufforderung die Eidesstattliche Erklärung, die ich ausfüllen sollte und zurück schicken sollte. Was nun? Bin schockiert. Was ist mit den Bezügen  muss ich diese zurückzahlen oder werden sie mit der deutschen Kindergeld berechnet? Den Anspruch steht und stand uns  doch zu.

Wäre Ihnen /Euch für eure Hilfe sehr dankbar!

 


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kiwu2009
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5 Jahren  ago  

Hallo,

in der Tat steht euch in LU dann nur noch das Differenzkindergeld zu, und nicht mehr der volle Betrag. Hier wird eine Rückforderung auf dich zukommen.

1. ) Kindergeld in DE beantragen

2.) Eidesstattliche Versicherung ausfüllen und damit rechnen, das relativ schnell die Rückforderung des Betrages kommt.

 

Betrag muss von dir nach LU zurück gezahlt werden, unabhängig, ob die dt. Ämter schon eine Zahlung veranlasst haben oder nicht.


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info
3714 Messages

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5 Jahren  ago  

In dem Fall ist aber auch die deutsche Krankenversicherung für die Kinder zu ändern. Es läuft nicht länger über die CNS und eine deutsche Partner-KV!