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Forum / Arbeitswelt

Aufhebungsvertrag/Abfindung = Sperre?  

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Trierer123
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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag automatisch eine 3-monatige Sperre vom Arbeitsamt? Und wird die Abfindung auf das ALG I angerechnet?

Meine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Monate. (Betriebszuhörigkeit über 5 Jahre) Es wurde mir ein Aufhebungsvertrag zum 31.12.10 angeboten. Die Abfindung beträgt 2 Monatsgehälter (1 davon steuerfrei) + je ein halbes Gehalt für jeden Monat, den ich früher ausscheide, wenn ich eine neue Stelle finde. Die Abfindung will ich evt. noch auf 3 Gehälter raushandeln. Ich möchte abgesichert sein, sollte ich bis Dez. nichts neues finden.

Werde mich auf jeden Fall auch beim AA informieren, aber vielleicht habt ihr auch schon Erfahrungen mit diesem Thema und könnt mir Tipps geben?

Vielen Dank.


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Mephisto
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14 Jahren  ago  

Meinst Du das deutsche Arbeitsamt ?

Wenn ja bekommst du eine Sperre, es sei denn es liegen besonders schwerwiegende Gründe vor (Diskreminierung usw).

Vier Gehälter müssen Sie dir immer zahlen wegen der Kündigungsfrist.

In D ist es ja so das man die Sperrfrist umgehen kann wenn bei einem Vergleich vor Gericht eine Abfindung vereinbart wurde.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Du weißt, dass bis zu 12 x Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei sind ?? Würde ich auf jeden Fall raushandeln. Das sind bis zu max +/- 20.000 EUR steuerfrei. Gruß A.


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Trierer123
23 Messages

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14 Jahren  ago  

vielen Dank für eure Antworten 🙂

beim deutschen Arbeitsamt sagte man mir, dass ich keine Sperre bekomme, wenn der AG mir schriftlich bestätigt, dass ich ansonsten betriebsbedingt gekündigt werde. Dies habe ich nun im Aufhebungsvertrag drin stehen. Da meine Kündigungsfrist ebenfalls eingehalten wird, wird die Abfindung lt. AA (in DE) auch nicht auf das ALG angerechnet. das ist schon mal ein kleiner Trost.

@Mephisto: was meinst du mit: 4 Gehälter MÜSSEN sie zahlen?? meines Wissens nach, gibt es keine gesetzl. Regelung für Abfindungen oder irre ich mich da? wir haben auch keinen Tarifvertrag oder so. ich bekomme nun 3 Gehälter. sie könnten mir auch so kündigen ohne Abfindung...betriebsbedingt. Beide Seiten wollen das aber ohne Streit abwickeln.

@Brandnew: der Steuerberater meinte wohl, 1 Gehalt wäre immer steuerfrei.


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chicka
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14 Jahren  ago  

Doch, es gibt Regeln, was die Abfindung angeht:

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3059-kndigung-fristen-und-abfindung.html[/url]


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franz2
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14 Jahren  ago  

Vielleicht verstehe ich etwas falsch. Aber, wenn der AG Dich nach dem 15.8.(also per 1.9.) kündigt und Du über 5 Jahre beschäftigt warst, dann kann er dies nur mit einer Kündigungsfrist von vollen 4 Monaten machen. Das heisst im Klartext, dass Du - egal ob freigestellt oder nicht - von ihm noch volles Gehalt und Versicherung bis zum 31.12.10 erhalten musst. Wenn er Dich jetzt schon freistellt, dann bekommst Du trotzdem die 4 Gehälter, da Du ja noch bis zum 31.12.10 im Arbeitsverhältnis bist. Alles was über die 4 Monate hinausgeht ist als Abfindung zu betrachten und verhandelbar.

Daneben kannst Du mit dem AG eine Vereinbarung treffen, wonach Du - falls Du vor dem 31.12.10 einen neuen Job findest - ab dem neuen Arbeitsbeginn bis zum 31.12.10 von ihm nicht mehr bezahlt werden musst. Sozusagen als Gegenleistung dafür, dass Du vor dem eigentlichen Ende des Arbeitsverhältnisses einen neuen Job akzeptieren kannst. Ich würde aber eine Differenzzahlung vorschlagen: falls Dein neuer Job weniger Gehalt einbringt als Dein alter, dann zahlt der alte AG die Differenz bis zum 31.12.10 weiter.


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Trierer123
23 Messages

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14 Jahren  ago  

@chicka: super, vielen Dank für den Link. na dann hab ich ja noch 2 Gehälter mehr, als mir sie mir eigentlich geben müssen:bigsmile:

@franz: ich hatte nichts von einer Freistellung geschrieben. ich bekomme weiterhin mein Gehalt und gehe bis spätestens Dez. arbeiten, falls ich bis dahin nichts neues finde. wenn ich was neues finde, z.b. zum 01.10. dann bekomme ich von meinem jetztigen AG zusätzlich zur festvereinbarten Abfindung noch mal 3 halbe Gehälter drauf, da ich ja 3 Monate früher ausscheide. für Oktober - Dez. bekäme ich dann natürlich kein normales Gehalt mehr, da ich das ja dann von der neuen Firma bekommen würde.

Das Arbeitsverhältnis endet in beiden Fällen fristgerecht zum 31.12.10. Entweder durch Kündigung vor dem 01.09. oder durch den Aufhebungsvertrag zum 31.12.10 wobei ich bei letzterem noch eine Abfindung kassiere und mich deshalb für diesen entscheiden werde.


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Mephisto
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14 Jahren  ago  

Mhhh, klingt nicht schlecht mit dieser Klausel im Aufhebungsvertrag.

Beim deutschen Arbeitsamt wäre ich trotzdem sehr vorsichtig, du hast die Info ja nur mündlich bekommen

Rechtsschutz vorhanden ?


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 698 Messages

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14 Jahren  ago  

Pass auf mit deinem Urlaub. Falls der ausbezahlt wird...erhälst du in D beim Arbeitsamt eine Sperre. Also vorher den Urlaub nehmen. Bei Unklarheiten frage bei der Gewerkschaft nach. Viel Glück bei der Arbeitsuche.