Hallo,
meine Frau und ich haben quasi bis zur Geburt unserer Tochter eine Fernbeziehung geführt, und bevor Sie in Mutterschutz und anschliessende Elternzeit gegangen ist, hat sie in einer anderen Stadt gewohnt und gearbeitet.
Somit ist sie offiziell also in Elternzeit, wird aber nicht mehr bei ihrem alten Arbeitgeber anfangen. Prinzipiell könnten wir das ja so laufen lassen wie gehabt, nur haben wir aber ein Problem mit dem Erziehungsgeld aus Luxemburg.
Meine Frau erhält ja während der Elternzeit das Kindergeld aus Deutschland, und solange diese Leistung aus Deutschland gezahlt wird, erhalten wir das Erziehungsgeld nur im Halbjahresrythmus. Wir brauchen das Geld aber monatlich, dafür dürften wir aber keine Leistung aus Deutschland empfangen, und im Folgeschluss müsste meine Frau kündigen, damit sie keine Leistungen mehr aus Deutschland beanspruchen kann. Deutschland stellt dann eine Abgangsbescheinigung aus, und damit gehen wir dann wieder zur CNPF, und dann wird auch monatlich ausgezahlt. (Ich fange jetzt nicht davon an wie oft ich zur CNPF gelaufen bin, und wieviele widersprücliche Aussagen ich erhalten habe đ„ ).
Lange Rede, kurzer Sinn: kann meine Frau in der Elternzeit den Arbeitsvertrag, und somit auch die Elternzeit, in Absprache mit ihrem Chef, fristlos aufheben, mit einer Art Aufhebungsabkommen? Oder müssen dort, wie bei der normalen Kündigung, auch irgendwelche Fristen eingehalten werden?
Gruss, LeFish