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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

AT Gehalt  

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Grenzler1
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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wollte gerne mal so die AT Gehälter im Bankengewerbe vergleichen. Kann man hier ein Minimumgehalt nennen?

60.000 brutto ? 70.000 brutto ? 80.000 brutto ? 90.000 brutto ?

Vielleicht können ATler mal hier ihre Einschätzung geben.

Vielen Dank


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PsstGeheim
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11 Jahren  ago  

74.523,36 €

Das ist das Standard-AT-Gehalt, unabhängig von der Tätigkeit, ob Hausmeister, Fondsmanager oder Geschäftsführer. Deshalb kann ich dir das auch so aus dem Stegreif sagen.

Im Ernst, was erwartest du auf diese Frage für eine Aussage ? Ohne jede Beschreibung einer Tätigkeit und des persönlichen Hintergrunds.

Die einzig theoretisch gültige Aussage die du erhalten kannst, ist folgende. Wenn im Unternehmen der Bankenkollektivvertrag gilt, dann beginnt AT genau dort, wo die letzte Stufe mit Zulagen des Kollektivvertrags endet. Also bei ca. 82.000 € + Konjunkturprämie + Dienstalterszulage

Die einzige praktisch gültige Aussage ist die, dass alles Verhandlungssache ist und oft auch Mitarbeiter mit deutlich geringerem Jahresbrutto aus vielen Gründen in "AT" landen.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Ich habe EUR 110.000,-- pro Jahr verdient, bei 20 Stunden-Woche und 60 Tage Urlaub im Jahr plus Mai-, Juni- und Dezemberprämie!


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abc123
537 Messages

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11 Jahren  ago  

so wenig?


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mimsafreddi1
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11 Jahren  ago  

Um mal jemanden anderen hier aus dem Forum zu zitieren:

Dafür würde ich morgens nicht aufstehen:wink:


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Schaoten
483 Messages

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11 Jahren  ago  

Schon gar nicht für so wenig Urlaub.... 😉


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11 Jahren  ago  

Spaß beiseite: ein AT-Gehalt muß immer "deutlich" über dem höchsten tariflichen Gehalt liegen. Steht so auch im §1 des noch gültigen Tarifvertrages der Banken und ausserdem im Arbeitsgesetz. "Deutlich" im Sinne des Arbeitsgesetzes war bei einem Gerichtsurteil mal als 10% definiert worden. Somit müsste ein "echter" AT-ler bei einer Bank über 90.000 Euro im Jahr liegen - da liegen die meisten drunter und lassen sich somit schön vom AG verarschen. Selbst schuld.


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Grenzler1
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11 Jahren  ago  

Also in § 1 des Tarifvertrages steht aber was Anderes:shocked:


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Grenzler1
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11 Jahren  ago  

§ 162-8 im Code Travail hingegen hat schon eine gewisse Aussagekraft


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Siddy74
287 Messages

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11 Jahren  ago  

mimsafreddi1: Um mal jemanden anderen hier aus dem Forum zu zitieren:

Dafür würde ich morgens nicht aufstehen:wink:

Ist ja schön, das ich so eine "pulsierende Wirkung" besitze, das man sich noch genau an meine Kommentare erinnert :devil:! EUR 110.000,-- pro Jahr, das ist der normale durchschnittliche Lohn meiner Angestellten :cry::devil:


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11 Jahren  ago  

Pupes.


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EddieIrvine79
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11 Jahren  ago  

obiwan: Spaß beiseite: ein AT-Gehalt muß immer "deutlich" über dem höchsten tariflichen Gehalt liegen. Steht so auch im §1 des noch gültigen Tarifvertrages der Banken und ausserdem im Arbeitsgesetz. "Deutlich" im Sinne des Arbeitsgesetzes war bei einem Gerichtsurteil mal als 10% definiert worden. Somit müsste ein "echter" AT-ler bei einer Bank über 90.000 Euro im Jahr liegen - da liegen die meisten drunter und lassen sich somit schön vom AG verarschen. Selbst schuld.

Wie viel Prozent der Bankangestellten liegen denn ungefaehr ueber dem Tariflohn?


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

@grenzler1: welchen Tarifvertrag meinst du denn? Ich zitiere Art.1 des Bankentarifvertrages: "Der vorliegende Vertrag regelt die Beziehungen und allgemeinen Arbeitsbedingungen .... mit Ausnahme der in Artikel L. 162-8 des Arbeitsgesetzbuches aufgeführten leitenden Angestellten...."... und dann folgt eine Definition leitender Angestellter, die dem Arbeitsgesetzbuch ähnelt. Und dieses sagt klar, dass die Bezahlung leitender Angestellter "un salaire nettement plus élevé" sein muß, also klar höher als im Tarifvertrag. Das müssen - nach geltender Rechtssprechung - mindestens 10% mehr sein.

Ich habe in einer Bank gearbeitet, in der sicherlich 20 - 25% der Angestellten leitende Angestellte waren (nach Titel). Nach dem Einkommen waren es höchstens 10%. Es ist halt für den AG billiger, jemanden einen Titel anzubieten und vielleicht 5 - 10% mehr Gehalt - und dann keine Überstunden mehr zu bezahlen.

Kleiner Tip noch am Rande: ist man "leitender" Angestellter dem Titel, aber nicht dem Einkommen nach, und wird man gekündigt, sollte man gegen die Kündigung klagen. Im damaligen Rechtstreit mußte die Bank dem AN das Gehalt nachzahlen......