Hallo Community, ich habe eine Frage zu Arztgängen während bzw. innerhalb der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber "sponsort" 2 Stunden je Monat. D.h. wenn man innerhalb eines Monats zum Arzt geht, vorher oder anschließend arbeitet, erhält man pauschal 2 Stunden auf sein Zeitkonto gutgeschrieben. Natürlich nur nach Vorlage der Bescheinigung. Frage.... Wenn ich nun ein zweites Mal innerhalb eines Monats zum Arzt gehe und ebenfalls am selben Tag noch arbeite (natürlich weniger Stunden dann...), hat der Arbeitgeber das Recht mir einen halben Tag Urlaub abzuziehen obwohl ich ein positives Stundenkonto aufweise und evtl. "nur" 1-2 Stunden später anfing / früher ging? Bei 3-4 Terminen im Monat wären das schon 2 Urlaubstage.. Kennt hier jemand die Rechtslage? Danke
Also ich würde sagen, die Rechtslage sieht dafür eigentlich keine bezahlte Arbeitszeit vor. Deshalb ist es ein freiwilliges Angebot deines Arbeitgebers, da lässt sich wohl nichts mehr rausholen. Bei uns gibt es garkeine Möglichkeit, während der Kernzeit zum Arzt zu gehen, auch wenn man 100 Stunden auf dem Gleitzeitkonto hat. Konsequenz ist, das viele Leute den ganzen Tag "krank feiern", wenn sie einen Arzttermin nur innerhalb der Kernzeit bekommen können. Wurde schon mehrmals mit der GL besprochen, aber sie sind da uneinsichtig - also wird weiter mal ein ganzer Tag gefehlt, anstatt ein paar Stunden Gleitzeit abzufeiern. Der Sinn erschliesst sich mir nicht, aber das ist ja hier auch nicht das Thema.
Nun, Flextime bietet sicher nicht jeder AG, aber mit ihm über Abwesenheiten verhandeln, ist bestimmt oft möglich. siehe auch https://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=7448[/url] Wenn der Arbeitsablauf nicht gestört wird, geht bei uns manchmal sogar ein Frisörbesuch während der normalen Arbeitszeit. Die Zeit wird dann abends einfach angehängt.