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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Arbeitswelt

Arbeitszusage in Luxemburg für nicht EU-Bürger  

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Pamoc
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14 Jahren  ago  

Hallo Leute! Ich bin Russe und bin verheiratet in Deutschland. Habe mich in Luxemburg beworben und eine Zusage gekriegt. Das Problem ist - ich brauche eine Arbeitserlaubnis weil ich kein EU-Bürger bin. Ich dachte dass die Arbeitserlaubnis automatisch laufen wird, weil ich in Deutschland arbeiten darf, dann darf ich in Luxemburg auch. Es stimmt aber nicht. Ich habe heute meine Firma angerufen, sie meinen das Antrag auf Arbeitserlaubnis sehr schwerig und zeitaufwendig ist. Dann wird es schon zu spät sein. Aber wenn wir zusammen mit meiner Frau (die in Deutschland jetzt arbeitslos ist) nach Luxemburg schnell ziehen, dort eine Wohung suchen, uns dort anmelden (sogar noch ohne Arbeitsvertrag) dann muss ich keine Arbeitserlaubnis für Luxemburg mehr benötigen wen ich dort mit meiner Frau wohne. Weißt ihr ob das alles realistisch ist? Zuerst, kriegen wir überhaupt eine Wohnung in Luxemburg wenn wir noch keine Arbeitsverträge vorlegen können? Zweitens, können wir uns dann dort anmelden? Was für Grund können wir nennen - Arbeitssuche? Und wenn die Anmeldung bei Bürgerbüro in Luxemburg klappen wird - wie lange dauert es bis man Steuerkarte und alle Papiere bekommen kann? Wir haben dafür 2,5 Wochen Zeit damit ich diesen Job noch annehmen kann...Was ist euere Meinung - ist das alles realistisch zu schaffen? Vielen Dank im Voraus an alle!


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Du musst ja auch bedenken, dass EU nicht immer EU ist. Die Bürger aus den neuen Mitgliedsländern haben bis vor Kurzem auch eine Arbeitserlaubnis in Luxembourg gebraucht, um legal in Lux arbeiten zu dürfen. Für Drittländer ist es noch schwieriger, kostenaufwändiger und länger für die Arbeitgeber eine solche zu beantragen und dann erteilt zu bekommen. Und dann kannst du mit dieser auch unabhängig vom Arbeitgeber in Lux arbeiten - du bekommst die Erlaubnis und kündigst nach 2 Wochen in der Probezeit, der Arbeitgeber ist im Pech also keiner will das Risiko eingehen.

Ich sehe eigentlich nur eine Möglichkeit für dich - Einbürgerung in Deutschland, wenn die Voraussetzungen da sind. Ansonsten wird es ganz schwierig mit dem Arbeiten in Lux sein. Auch wenn du in 2 Wochen eine Wohnung ohne jeweiligen Arbeitsvertrag finden könntest, was glaube ich fast unmöglich ist, es sei denn es handelt sich um ein Kaff mit 5 Einwohnern wo keiner hin will (gibt es so was?) dann wirst du glaube ich auch eine Arbeitserlaubnis (sowie Anmeldung) brauchen, auch wenn diese nur provisorisch ist. Und das dauert auch noch.


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MRedZac
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14 Jahren  ago  

Nun, da gibt es noch eine andere Möglichkeit, wie ein Drittstaatler hier in Luxemburg arbeiten darf, nämlich wenn der Ehepartner, der aus einem EU-Land stammt bereits in Luxemburg arbeitet. Nach dem Vertrag von Rom aus 1957 sind Ehegatten gleichzustellen, das gilt auch für das Arbeiten, und so ist eine Arbeitserlaubnis für den Drittstaatler nicht mehr erforderlich. 🙂


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nstella
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14 Jahren  ago  

MRedZad, Meinst du es ernst mit deiner Ansage? Weil mein Mann kommt auch ursprünglich aus einen Drittstaat und ich arbeite bereits in Luxemburg. Wo kann ich diese Sachlage nachlesen? Hast Du ein Tipp für mich? Danke


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MRedZac
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14 Jahren  ago  

nstella: MRedZad, Meinst du es ernst mit deiner Ansage? Weil mein Mann kommt auch ursprünglich aus einen Drittstaat und ich arbeite bereits in Luxemburg. Wo kann ich diese Sachlage nachlesen? Hast Du ein Tipp für mich? Danke
Ja, das ist Ernst. Die Info hab ich direkt vom luxemburger Arbeitsamt, Anruf hat genügt. Wusste davon vorher auch nichts und sicherlich weiss das auch noch lange nicht jeder Sachbearbeiter... Im Internet sind diese Infos auch nur rar gesäht, hat aber irgendwas mit dem Antidiskriminierungsparagaphen 119 und dessen Auslegung aus besagtem EG-Vertrag zu tun. Jedenfalls arbeitet meine Frau als Drittstaatler nunmehr schon seit mehr als einem Jahr in Luxemburg, hat ne offizielle Steuerkarte und zahlt brav ihre Beiträge, alles ohne Probleme.


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MRedZac
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14 Jahren  ago  

Schaut mal hier, wichtig der Passus, dass dies AUCH FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE gilt: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=457&langId=de


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info
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14 Jahren  ago  

Hatte immer gedacht das man dazu auch in dem betreffenden Land wohnen muss - zumindest ist mir ein Fall bekannt (US Bürger) bei dem das nach 2 Jahren widerufen wurde. Ist allerdings schon 8 Jahre her.

http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/worker-pensioner/non-eu-family-members/spouses-children-parents_de.htm