Hallo zusammen ,
ich habe nach 10 Jahren in meinem Betrieb gekündingt. auf die Bitte um ein Arbeitszeugnis bekam ich eine Bestätigung dass ich im Betrieb war, jedoch keine Beurteilung oder Empfehlungsschreiben für weitere Bewerbungen. Mir wurde gesagt das sein unüblich in Luxemburg. Ich fühl mich ehrlich gesagt etwas vor den Kopf gestossen und wollte mal nachfragen ob es hierzu eine Handhabe gibt - ich zB. ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis habe etc. oder ob mein Arbeitgeber Recht hat.
danke für euern Input 🙂
J.