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Forum / Arbeitswelt

arbeitszeugnis in luxemburg unüblich  

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denjohannes
2 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen ,

ich habe nach 10 Jahren in meinem Betrieb gekündingt. auf die Bitte um ein Arbeitszeugnis bekam ich eine Bestätigung dass ich im Betrieb war, jedoch keine Beurteilung oder Empfehlungsschreiben für weitere Bewerbungen. Mir wurde gesagt das sein unüblich in Luxemburg. Ich fühl mich ehrlich gesagt etwas vor den Kopf gestossen und wollte mal nachfragen ob es hierzu eine Handhabe gibt - ich zB. ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis habe etc. oder ob mein Arbeitgeber Recht hat.

danke für euern Input 🙂

J.


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Hanna1
128 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo,

ich denke, Dein Arbeitgeber hat recht. Ich habe es zumindest schon sehr oft gehört, dass Arbeitszeugnisse in Luxemburg vollkommen unüblich sind. Ob es trotzdem eine Handhabe bzw. ein Recht darauf gibt, weiss ich nicht. Was man natürlich immer machen kann und bei weiteren Bewerbungen in Lux. auch nicht unüblich ist: den Arbeitgeber fragen, ob Du ihn als Referenz angeben darfst. Sofern Du nicht mit Konflikten ausgeschieden bist, wäre das ja auch etwas wert, wenn pot. Arbeitgeber bei ihm anrufen könnten und sich nach Dir erkundigen. (Falls es Konflikte gab, bringt Dir auch ein Arbeitszeugnis nicht viel, da dieses dann sicher nicht wirklich zu Deiner Zufriedenheit ausfallen würde.)

Viel Glück!


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Gioarcchinho
33 Messages

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12 Jahren  ago  

Also ich habe es damals so gemacht. Ich bin zu meinem Chef gegangen und er meinte auch das es unüblich sei. Daraufhin habe ich gefragt ob ich ein Arbeitszeugnis selber schreiben darf. Das habe ich auch getan und er hat es mir auch unterschrieben, allerdings hat es meinen neuen Arbeitgebr nicht interessiert. Wäre aber, denke ich mal, wenn man wieder nach D zurück geht, nicht verkehrt sowas zu haben ...


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Schaoten
477 Messages

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12 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist schon unüblich - kommt auf Branche und Arbeitgeber an. Bei Banken mit dt. Mutterkonzernen ist es mittlerweile gängige Praxis, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Bei nicht-dt. Banken zum Beispiel nicht...meine Erfahrung....


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denjohannes
2 Messages

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12 Jahren  ago  

ok das hilft mir , dankeschön ! bin nicht mit konflikten ausgeschieden und noch als freelancer dort , in sofern kann ich da gleich ein paar ideen umsetzen . vielen dank !


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Trier64
98 Messages

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12 Jahren  ago  

Das Arbeitszeugnis in Luxembourg ist in der Tat nur eine Bescheinigung von wann bis wann man im Betrieb gearbeitet hat. Alles weitere ist nicht nur unüblich, sondern auch gefährlich! Und zwar aus folgendem Grund:

Wenn ich jemandem der selbst gekündigt hat ein Zeugnis mit Beurteilung ausstelle, muß ich dies auch bei einem Arbeitnehmer tun, den ich gekündigt habe und dann hab ich ein Problem. Ein Zeugnis darf ja nicht negativ ausfallen. Schreibe ich aber mit Klauseln rein wie "Toll" der Mitarbeiter war und der geht damit vors Arbeitsgericht komme ich Erklärungsnot warum ich den Mitarbeiter dann gekündigt habe wenn der doch so "Toll" war und schon hab ich den Prozess verloren!

Daher rate ich meinen Mandanten tunlichst keine Beurteilungen zu schreiben.