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Forum / Arbeitswelt

Arbeitszeugnis  

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AnjaHH
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13 Jahren  ago  

Hallo 🙂

mein Lebensgefährte möchte von seiner Chefin ein Arbeitszeugnis bekommen, da er sich neu bewerben will. Sie weiß um die Kündigung, die im nächsten Monat erfolgen wird, weil er es für fair hielt, sie rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Nun zögert sie die Herausgabe des Zeugnisses hinaus. Ich habe versucht zu recherchieren, habe aber keine rechtsgültige Aussage gefunden, wann sie verpflichtet ist das Zeugnis zu übergeben. Hat jemand von euch da eine Ahnung?


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Das Arbeitszeugnis gibts erst zum Schluss. In einem änlichen Fall hatte ich von meinem damaligen Chef ein Zwischenzeugnis bekommen (oder hieß es "vorläufiges Arbeitszeugnis"??).

Gruß


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AnjaHH
25 Messages

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13 Jahren  ago  

Also ich bin der Meinung, dass der Chef ein Zeugnis ausstellen MUSS, wenn er darum gebeten wird. Ansonsten könnte man sich beruflich ja nie verändern *grübel :shades:


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Müssen muss der Chef leider gar nichts. Der AN hat in Luxembourg nur einen gesetzlichen Anspruch auf ein sog. "qualifiziertes" Arbeitszeugnis. Darin muß nur stehen, dass der AN von - bis - als - gearbeitet hat. Irgendeine Wertung wie "stets zufrieden" oder ähnlichen Schmockes gibt es in Lux nicht. Auf jeden Fall nicht als Anspruch.


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Kann schon sein, dass der Chef das muss. Aber halt erst zum Schluss. Ansonsten kannst Du im letzten Monat ja nur Blödsinn machen, da das Ar.zeugnis schon geschrieben ist!


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Trier64
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13 Jahren  ago  

Das luxemburger Arbeitsrecht kennt kein Arbeitszeugnis im deutschen Sinn! Auf Verlangen bekommt man eine Arbeitsbescheinigung auf der steht von wann bis wann man im Unternehmen als was beschäftigt war. Das wars.


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pendler111
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13 Jahren  ago  

Was ist das denn für eine sch.... Chefin! Damit macht sie sich ja zusätzlich bei den Mitarbeitern unbeliebt, die bleiben. Da ist man fair und informiert den AG zeitig.... Unglaublich, manche Menschen sind echt nicht für Personalverantwortung gemacht. Was hat sie denn davon, das Zeugnis herauszuzögern? Unverständlich.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

@pendler111 Wenn es eine luxemburgische, belgische oder französische französische Chefin ist, dann weiss die vermutlich gar nicht um die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses im deutschen Sinn. Das ist nämlich typisch deutsch und für eine Bewerbung in Luxemburg gar nicht nötig.


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Trier64
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13 Jahren  ago  

Auch wenn es eine deutsche Chefin ist gibt es in Luxemburg schlichtweg keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis! Den neuen Arbeitsgeber kann man das auch genauso erklären: Ich habe vorher in Luxemburg gearbeitet und ein qualifizertes Arbeitszeugnis gibt es dort nicht.

Wenn die Chefin jetzt eine Außnahme macht und dennoch ein schreibt, weil der Mitarbeiter sehr gut gearbeitet hat und selbst kündigt, dann muß sie auch dem nächsten Mitarbeiter, der gekündigt wird, auch eines schreiben und was soll sie dann hinein schreiben? Wir haben ihm gekündigt weil er so gut war? Dann viel Spass vor dem Arbeitsgericht!


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Trier64
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13 Jahren  ago  

@Bandit dann geh ich mal davon aus, dass Du selbst gekündigt hast .... und was macht Dein Chef bei Deinem Kollegen, der nicht freiwillig geht? Gleiches Recht für alle?