Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma, in Luxemburg. Hatte einen Arbeitsvertrag vom 01.06.-30.06.2018 wurde aber am 25.06.-28.06.2018 krank geschrieben. Diese wurde aber am 28.06.2018, bis zum 16.07.2018, verlängert. Dieses habe ich meiner Zeitarbeitsfirma umgehend mitgeteilt. Die haben mir nur gesagt, dass mein Vertrag nur bis zum 30.06.2018 läuft und Sie danach nicht mehr für mich zuständig sei. Arbeitslos melden konnte ich mich nicht und die CNS sei für mich auch nicht zuständig, da ich keine 6 Monate am Stück, dort Versichert war. Und die Krankenkasse ich Deutschland war für mich auch nicht zuständig. Jetzt mal meine Frage, wer ist denn dann für die Zeit vom 01.07.-16.07.2018 für mich zuständig? Bitte um Hilfe. PS: Nach Auslauf meiner Krankmeldung, bin ich am 17.07.2018 wieder unter Vertrag genommen worden.
Wenn Dir hier keiner helfen kann, dann gibt es als Alternative ja immer noch das Bürgerportal: https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi.html Selbst wenn Du dort keine Klärung auf Anhieb findest, gibt es Kontaktmöglichkeiten, die Dir wohl helfen werden. Hier z.B. die Telefonnummer vom Helpdesk : (+352) 247 82 000
@info Ich glaub die Frage zielt eher darauf, wer Krankengeld in dieser Zeit bezahlt. So hab ich es zumindest verstanden, da er von den 6 Monaten spricht und auch davon, das er sich ja im Krankenschein nicht arbeitslos melden konnte....