logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Arbeitsvertrag und Index  

Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo,

trotz über 10 Jahren in Lux hatte ich diesen Fall noch nicht und brauche eure Hilfe für meine Freundin.

Ein Arbeitsvertrag, der im Oktober 16 geschlossen wurde, beinhaltete eine Klausel das der Index genommen wird, der am 02. Januar 17 vorherrscht als Basis für das Fixgehalt. Sie hatten diesen Überlesen und hatte erst jetzt 12 Monate später gemerkt das Ihr Gehalt ohne Index 2017 berechnet wurde.

Ich war bisher immer der Meinung das der Index genommen der am Tage wenn der Arbeitsvertrag geschlossen wird und nicht für einen Termin in der Zukunft...

Wie sind da eure Erfahrungen bzw. gibt es ein Gesetz was dies regelt ?

Danke euch Thomas


Profilbild von
info
3689 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Wann war denn die Arbeitsaufnahme, den Vertrag unterschreibt man ja in der Regel vorher und wenn man noch eine Kündigungsfrist im alten Job hat oder die Stelle erst später zu einem Termin xy besetzt werden soll kann sich das ja auch mal etwas länger gestallten.

Persönlich kenn ich das nur in Verbindung mit dem Tag an dem man tatsächlich arbeiten geht.


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Vertrag Oktober 16, Start 02 Januar 17..

Ich kenne es nur das man beim Vertrag immer den jetzt passenden Index im Vertrag stehen hatte....


Profilbild von
oernie
1261 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

passt doch. hätte man den Index vom 16. Oktober drin stehen gehabt wäre das Gehalt zum 2.1. sowieso angepasst worden.


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Korrekt.. Aber es wurde nicht, da eine Klausel sagte Gehalt zum Index des ersten Arbeitstages.. Und das kannte ich bisher nicht und meine Frage ist ob es eine Regelung dafür gibt oder es frei Schnauze ist.

Index sollte in Verträgen ja immer den aktuellen Index innehaben und eine Anpassung der Inflation sollte ja jeder erhalten und nicht so wie im Fall meiner Freundin nicht angewendet werden.


Profilbild von
oernie
1261 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

wieso wurde das denn nicht angewendet? sie hat am 2.1. angefangen zu arbeiten mit dem zu dem Zeitpunkt passendem Index. Eine Anpassung MUSS übrigens jeder erhalten. Ich sehe nicht wie deine Freundin geschädigt hätte werden können... oder ich hab einen Denkfehler.


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

OK.. Vielleicht erkläre ich es so.

Gehalt 40.000 EUR verhandelt beim Index von 100 am 07.Oktober 2016: Ich kann ja kein Gehalt verhandeln ohne den Index zu kennen und den zukünftigen den es noch nicht gibt erst recht nicht. Arbeitsbeginn 02.01 mit Index 102,5 und Gehalt immer noch 40.000 EUR

nach meinem Wissen sollte das Gehalt dann angepasst werden oder ?


Profilbild von
Vera79
1756 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Wie so oft, der guichet hilft (Unternehmensbereich): http://www.guichet.public.lu/entreprises/de/ressources-humaines/contrat-convention/contrat-travail/duree-indeterminee/index.html

Zitat was ein Vertrag beinhalten MUSS: die Grundvergütung und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Verbraucherpreisindex sowie mögliche Lohn-/Gehaltszuschläge (Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Haushaltszulage, Bonus usw.)

Also, alles legal


Profilbild von
info
3689 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hier wurde der Vertrag doch vorbildlich gemacht, im Oktober war klar welcher Indexstand im Januar gültig sein wird und für die zu erbringende Arbeitsleistung wurde ein Gehalt von 40k pa Vereinbart. Eine merkbare Inflation gab es zwischen Oktober 2016 und Januar 2017 natürlich nicht und keine Vertragspartei hatte somit irgendwelche Vor.- oder Nachteile.


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

@Vera79

Im Vertrag steht ja kein zum Vertragsabschluss geltenden Verbraucherpreisindex.. Daher kommt ja meine Frage. Vertragsabschluss ist ja der Tag am den der Vertrag abgeschlossen wird und nicht der Tag an dem er in Kraft tritt.

Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch ?


Profilbild von
Vera79
1756 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Meiner Meinung nach ist sogar der Vertrag anfechtbar da er den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht und die im Vertrag vorgesehene Klausel ungültig ist. Ich würde das Thema tatsächlich mal als Anfrage an den Guichet richten (für alle die das nicht wissen: die kümmern sich um einige solcher Anfragen!!).


Anonymous
Anonyme

Offline

7 Jahren  ago  

Sorry, aber egal, ob der Vertrag jetzt rechtlich sauber ist oder nicht: Man verhandelt doch ein Gehalt zum Tag der Arbeitsaufnahme und beginnt nicht gleich mit einer Index- oder Tariferhöhung! Wenn ich verhandele, dann berücksichtige ich doch das aktuelle Lohnniveau Stand heute und nicht "normiert" zum Index 100 mit Lohnniveau 1984!

Meines Erachtens ist das absolut normal, dass Index und Tarif zum Tag des Einstiegs festgeschrieben werden, wie auch immer das vertraglich unanfechtbar formuliert werden muss. Mit Berufsstart am 1.12. wäre das was anderes gewesen.


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

@Vera

Danke für dein Feedback. Der AG meiner Freundin kommt nun zurück und fragt wo denn im Gesetz steht das der Index am Tag des Vertragsabschluss genommen werden muss und nicht erst zum tag des ersten Arbeitstages..

Kann jemand sagen wo das im Gesetz zu finden ist ?

Danke euch


Profilbild von
Vera79
1756 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

@ruwertal: http://data.legilux.public.lu/file/eli-etat-leg-code-travail-20161231-fr-pdf.pdf Seite 25 ff.

Das sollte der AG aber kennen ...


Anonymous
Anonyme

Offline

7 Jahren  ago  

Also für mich bleiben 40000 Euro Gehalt 40000 Euro, egal wie der Index aussieht. Das wurde doch auch anscheinend so verhandelt und zum Arbeitsbeginn bezahlt. Wie CandiM schon geschrieben hat, kann man ja wohl nicht erwarten, dass man gleich am ersten Arbeitstag eine Lohnerhöhung bekommt. Ich würde etwas von dem Anspruchsdenken abrücken und auch nicht die Geduld des Arbeitgebers überstrapazieren. Bei der nächsten Anpassung des Index ist deine Freundin ja wieder dabei.