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Forum / Arbeitswelt

Arbeitsvertrag in der Tasche, Check Liste was muss ich jetzt tun?  

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Jane1
48 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Ich werde ab mitte Juli in Lux anfangen zu arbeiten. Versuche übers Internet rauszufinden wo ich anfangen soll?! irgendwie blicke ich noch nicht durch. Wo bekomme ich die Matrikelnummer her? muss ich mich bei der CNS selbst anmelden oder tut dies der Arbeitsgeber? Zweck Lohnsteuerkarte finde ich über Guichet Lu verschiedenes. Unsere Situation ist folgende: Ich gehe zuerst allein nach Lux, melde mich dort auch an. Mein Mann bleibt in Deutschland mit den Kindern. Sie sollen nach der Probezeit nachkommen. Welchen Antrag für die Lohnsteuerkarte? FORMULAIRE 164R? Werde ich denn überhaupt die klasse 2 bekommen? Wir Kindergeld ganz aus Lux bezahlt oder da die Kinder noch in Deutschland leben, zahlt Lux die differenz? PS:Mein mann ist bis ende Sommer student also arbeitet nicht.

Danke euch vorab:-)


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Sarceni
137 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Jane1,

herzlichen Glückwunsch zum neuen Job.

1) Matrikelnummer: Der Arbeitgeber meldet dich an, du bekommst dann Post von der CNS.

2) Lohnsteuerkarte: Wenn du Alleinverdienerin bist, dann bekommst du auch die Klasse 2. Du brauchst eine Meldebescheinigung von deinem jetzigen Wohnort. Dann wird deine deutschen Steuerklasse entsprechend in Lux. übernommen. Antrag mit Formular 164 NRD, denn du bist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gebietsansässig.

Hier ist das Formular: http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2015/164_R_EM_2015_DE.pdf oder hier: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/formulaires/impots-taxes/fiche-retenue-impot/

Den Antrag stellst du mit deiner deutschen Meldebestätigung bei der Administration des contributions directes du Grand-Duché de Luxembourg.

3) Kindergeld: Wenn das Familieneinkommen wie bei Euch nahezu ausschließlich aus Luxemburg kommt, dann bekommt Ihr auch das Kindergeld zu 100% aus Lux., egal, wo die Kinder leben, solange sie zu Eurem gemeinsamen Haushalt gehören. Antrag hier: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocations-familiales/index.html

Du brauchst eine Bescheinigung der deutschen Kindergeldkasse, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung des deutschen Kindergelds eingestellt wird. Und die lux. Kindergeldkasse braucht von der deutschen Meldebehörde eine Bescheinigung über die Anzahl der Kinder in Eurem Haushalt.

Die Bearbeitung kann etwas dauern, aber ggf. erfolgt die Zahlung rückwirkend, d.h. du bist kindergeldberechtigt ab dem Zeitpunkt deiner Arbeitsaufnahme in Luxemburg.

Es gibt für alles Formulare. Das Guichet ist immer eine gute Quelle.


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Jane1
48 Messages

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9 Jahren  ago  

Waoo Klasse!!! Hab vielen Dank! Das hilft mir sehr:-)