Hallo Jane1,
herzlichen Glückwunsch zum neuen Job.
1) Matrikelnummer: Der Arbeitgeber meldet dich an, du bekommst dann Post von der CNS.
2) Lohnsteuerkarte:
Wenn du Alleinverdienerin bist, dann bekommst du auch die Klasse 2.
Du brauchst eine Meldebescheinigung von deinem jetzigen Wohnort. Dann wird deine deutschen Steuerklasse entsprechend in Lux. übernommen.
Antrag mit Formular 164 NRD, denn du bist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gebietsansässig.
Hier ist das Formular:
http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2015/164_R_EM_2015_DE.pdf
oder hier:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/formulaires/impots-taxes/fiche-retenue-impot/
Den Antrag stellst du mit deiner deutschen Meldebestätigung bei der Administration des contributions directes du Grand-Duché de Luxembourg.
3) Kindergeld: Wenn das Familieneinkommen wie bei Euch nahezu ausschließlich aus Luxemburg kommt, dann bekommt Ihr auch das Kindergeld zu 100% aus Lux., egal, wo die Kinder leben, solange sie zu Eurem gemeinsamen Haushalt gehören.
Antrag hier:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocations-familiales/index.html
Du brauchst eine Bescheinigung der deutschen Kindergeldkasse, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung des deutschen Kindergelds eingestellt wird. Und die lux. Kindergeldkasse braucht von der deutschen Meldebehörde eine Bescheinigung über die Anzahl der Kinder in Eurem Haushalt.
Die Bearbeitung kann etwas dauern, aber ggf. erfolgt die Zahlung rückwirkend, d.h. du bist kindergeldberechtigt ab dem Zeitpunkt deiner Arbeitsaufnahme in Luxemburg.
Es gibt für alles Formulare. Das Guichet ist immer eine gute Quelle.