logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der Dieselpreis in Luxemburg sinkt
Forum / Arbeitswelt

Arbeitsvertrag in D, Arbeitsort dauerhaft in D - gemeldet in Lux?  

Profilbild von
Annahell
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo zusammen! (Das hier ist ein zweiter Versuch, beim ersten ist der Thread nicht im Forum erschienen)

Es sei folgender Sachverhalt: Ein Unternehmen hat in Deutschland den Hauptsitz, eine Zweigstelle (Büro) in Lux. Jetzt möchte das Unternehmen einen Arbeitnehmer einstellen. Der Arbeitsvertrag soll in D verhandelt und unterschrieben werden, der Arbeitsort dauerhaft in D sein. Der Arbeitnehmer soll aber über Lux gemeldet werden (Gehalt, Steuern, etc.), hat seinen dauerhaften Wohnaufenthalt aber in D. Ist das rechtlich möglich? Muss, falls diese Möglichkeit besteht, der Arbeitnehmer nicht auch dauerhaft in Lux eingesetzt werden?

Grüße


Profilbild von
laraeedmunds87
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Das kann man zwar so machen, der AN muss aber seine Steuern komplett in Deutschland zahlen und ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Daher ist die Kontruktion nicht sinnvoll. Wenn jemand meint er könnte "verheimlichen", dass der tatsächliche Arbeitsort in Deutschland ist, sollte er sich schon mal mit dem Steuerstrafrecht vertraut machen.


Profilbild von
Annahell
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Also muss demnach die dauerhafte Ausübung der Tätigkeit auch tatsächlich in Lux vollzogen werden? Oder hebelt die gern genommenen Klausel "[...] Dieser Arbeitsvertrag unterliegt Luxemburger Recht". (o.ä.) den vorgenannten Sachverhalt?


Anonymous
Anonyme

Offline

7 Jahren  ago  

@chrislux84 : Finger weg!

Es ist nicht alleine ein Problem mit dem Arbeitsvertrag. Wenn die Person in Luxemburg gemeldet wird, dann geschieht dies über die Filiale. Also muss es eine luxemburger Firma geben, sonst würden die es nicht machen. Der Arbeitgeber möchte Sozialabgaben sparen und eine Person die ausschliesslich in Deutschland arbeitet in Luxemburg anmelden. Dies ist illegal nicht nur in Deutschland, sondern auch in Luxemburg. Im schlimmsten Fall ist nicht nur der Arbeitgeber dran. Wenn es raus kommt und rückwirdend die Anmeldungen rückgängig gemacht werden kann der Arbeitnehmer vor Rückforderungen der Krankenkasse stehen.


Profilbild von
Annahell
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Alles klar, danke euch für die zügige Klärung!


Profilbild von
info
3757 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Den geschilderten Fall gibt es nicht so selten, sehr oft geht es um den sg head-count innerhalb einer Firma und ihrer Niederlassungen.

Im geschilderten Fall wird die Person tatsächlich zuerst mal in Luxemburg gemeldet, muss aber im Nachgang nach Deutschland umgemeldet werden.


Profilbild von
laraeedmunds87
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

@chrislux, ein Arbeitsvertrag in Lux, bei dem man tatsächlich in D arbeitet und Steuern und Sozialabgaben in D zahlen muss, ist negativ für den AN. Mit der Klausel "Dieser Arbeitsvertrag unterliegt Luxemburger Recht" verzichtet man auf wesentliche Rechte, die in D besser als in LU sind, z.B Kündigungsschutzrechte, Urlaubsansprüche, Tarifverträge. Ausserdem sind Klagen gegen den AG in Lux praktisch aussichtslos als Ausländer. Maisy scheibt "Im schlimmsten Fall ist nicht nur der Arbeitgeber dran". Tatsächlich ist immer der AN dran, die deutschen Stellen halten sich an den, den sie greifen können und das bist Du.