Hallo zusammen! (Das hier ist ein zweiter Versuch, beim ersten ist der Thread nicht im Forum erschienen)
Es sei folgender Sachverhalt: Ein Unternehmen hat in Deutschland den Hauptsitz, eine Zweigstelle (Büro) in Lux. Jetzt möchte das Unternehmen einen Arbeitnehmer einstellen. Der Arbeitsvertrag soll in D verhandelt und unterschrieben werden, der Arbeitsort dauerhaft in D sein. Der Arbeitnehmer soll aber über Lux gemeldet werden (Gehalt, Steuern, etc.), hat seinen dauerhaften Wohnaufenthalt aber in D. Ist das rechtlich möglich? Muss, falls diese Möglichkeit besteht, der Arbeitnehmer nicht auch dauerhaft in Lux eingesetzt werden?
Grüße