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Forum / Arbeitswelt

Arbeitsunfall  

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Sepp34
11 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo,ich hatte vor 8Monaten einen Arbeitsunfall,und bin noch immer krankgeschrieben!!!was auch noch länger so bleiben wird

Nun meine frage,! nach 52 wochen endet automatisch die Krankengeldzahlung und das Arbeitsverhältniss, wie geht es dann weiter und wohin muss ich mich wenden?????

gruß Sepp34


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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8 Jahren  ago  

Gehe zur Gewerkschaft ....und informier dich dort.


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Eddy
43 Messages

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8 Jahren  ago  

In Luxembourg ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten (Travailleur Désigné) auszubilden, der in solchen Fragen ebenfalls weiterhelfen kann. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Lux. Krankenversicherung und die Unfallversicherung (WWW.AAA.LU) regelmässig über Deinen Gesundheitszustand auf dem Laufenden gehalten werden, da irgendwann Deine Akte sonst automatisch geschlossen wird.


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Vera79
1760 Messages

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8 Jahren  ago  

Keine Ahnung woher der Glaube kommt dass der Arbeitgeber VERPFLICHTET ist einen Sicherheitsbeauftragten auszubilden; die Gesetzeslage ist da sehr deutlich:

http://www.guichet.public.lu/entreprises/de/sante-securite/postes-risques/personnel-delegation/assurer-securite-sante-salaries/index.html


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

Vera: JEDER Arbeitgeber ist verpflichtet einen TD zu haben, sobald man 1 Beschäftigten hat. In diesem Fall und bis zu einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern kann der Arbeitgeber das selber sein oder eben einer der Angestellten. Theoretisch müsste jeder, der auch nur eine Putzhilfe bei sich arbeiten hat, sich selber oder eben diese angestellte Person zum TD machen. Und ja, die Gesestzeslage ist da sehr deutlich und nein, dass entsprechende Gesetz habe ich nicht rausgesucht. Aber als Arbeitgeber solltest du das wissen.


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Vera79
1760 Messages

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8 Jahren  ago  

Muss nicht intern angestellt sein:

"auf externe Fachkräfte zurückgreifen, falls er intern nicht über die erforderlichen Kompetenzen verfügt" ...


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Acaillot
0 Messages

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8 Jahren  ago  

Am besten liest du hier nach, großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2006 (Chapitre IV, Artikel 7.1 III) http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2006/0102/a102.pdf#page=2


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Grenzhopper
894 Messages

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8 Jahren  ago  

@Vera79 Guten Morgen,

der TD muss innerbetrieblich sein, die gemeinten Kompetenzen die im Paragraph L-312 des Arbeitsgesetzbuches beschrieben sind, gelten für punktuelle Projekte. Ein TD hat nicht zwingend die nötigen Kompetenzen in Sachen Ergonomie am Arbeitsplatz, für solche spezifischen Massnahmen muss der AG sich ausserbetrieblich die nötigen Kompetenzen suchen. Doch der TD muss IMMER innerbetrieblich sein.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

@Sepp, ich hoffe Dir geht es nicht so wie mir vor etlichen Jahren. Ruckzuck waren 52 Wochen rum und ich habe auf der Strasse gesessen 🙁 Weder die CNS wollte zwischenzeitlich zahlen (hatten nur vier Monate gezahlt) noch das deutsche Arbeits- oder Sozialamt (ich hatte ja Anrecht auf Krankengeld aus Lux.). Nach Gerichtsverhandlung hatte ich dann mein Geld dennoch bekommen, aber gekündigt war ich trotzdem. Ich wünsche Dir viel Glück und natürlich gute Besserung