Hallo,
ich wende mich an euch mit der Hoffnung, dass jemand meine Fragen (eventuell auch nur teilweise) beantworten kann.
Zum Sachverhalt:
Ich habe einen Bonus in meinem Arbeitsvertrag, der 10% meines Grundjahresgehalts entspricht (bei Übererreichung max. 20%). 50% meiner Ziele basieren auf dem Unternehmensergebnis und 50% auf persönlichen Zielen. Beides war bisher voneinander unabhängig.
Ich habe meine persönlichen Ziele 2018 übererreicht. Der Konzern hat jedoch sein Finanzergebnis um 7% verschlechtert und koppelt im Nachhinein auch die Auszahlung der persönlichen 50% an das Unternehmensergebnis.
Das heißt für mich = Null Bonus für Unternehmensergebnis und daher auch Null Bonus für meine persönlichen (jedoch erreichten) Ziele.
Meine Fragen:
a) Ist eine solche Regeländerung arbeitsrechtlich erlaubt (speziell, da sie erst 2019, also nach Abschluss des Jahres kommuniziert wurde)?
b) Gibt es hier so was wie Gewohnheitsrecht?
c) Kann mir jemand den Namen eines guten Arbeitsrechtsanwaltes nennen?
Vielen Dank im Voraus 🙂