Auch ab 2012 geht die finanzielle Ungleichbehandlung der GG weiter; sie werden auch weiterhin nur die AL-Unterstützung in ihrem Heimatland erhalten...obwohl sie vorher mit ihren Beiträgen das L System gestützt haben...
@Pittpan: Nein, es geht - lediglich - um eine "Gleichberechtigung" bei der Wiedereingliederung, sprich arbeitsbeschaffende Maßnahmen. Nicht um eine Zahlung des Arbeitslosengeldes oder einer Differenz dazu. Leider nur Dienstleistungen 😥 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3903-arbeitslosengeld-fr-grenzganger.html[/url]
http://www.lesfrontaliers.lu/edito-4897-chomage-nouvelles-regles-pour-les-frontaliers.html
Evidemment, le chômage sera toujours versé par le pays de résidence.