Hallo ich hätte da ein problem und zwar hab ich in einem thread hier gelesen dass man sich das L AG in Deutschland ausbezahlen lassen kann. Genau das müsste ich nächstes jahr machen da ich nach Deutschland umziehe. Ganze 500 km weit weg. Um dier ersten Monate (wo ich warscheinlich noch keine Arbeit habe) einen kleinen finanziellen puffer habe, wollte ich mein rechtmässiges Arbeitlsosengeld mit nach Deutschland nehmen. Geht das überhaupt so einfach, wie muss ich das anfragen, brauche unbedingt ratschläge. danke schon mal im voraus
Hi, wo wohnst Du denn jetzt. also bis zum Zeitpunkt Deier Arbeitslosigkeit? Wenn Du als Grenzgänger arbeitslos wirst, bekommst Du das Arbeitslosengeld eh aus dem Wohnland - egal, wo Du dort wohnst. Wenn Du ohnehin in D wohnst, ist es egal, ob Du innerhalb von D umziehst.Du bekosst das Geld dann nach deutschem Arbeitslosen-Gesetz. Ich würde an Deiner stelle einfach mal bei der Arbeitsagentur anrufen. In irgendeiner Art und Weise werden sie zuständig sein - denn Du willst ja in D leben.
Hy. Also ich wohne noch in Luxemburg, bin ja eigentlich kein richtiger Grenzgänger da ich auch in Luxemburg arbeite, aber es geht ja darum ob ich das AG danach die restlichen Monate in Deutschland ausbezahlt bekomme und ob es das gleiche bleibt. Gelesen habe ich das schon da es EU ist, und ich mich ja auch in Deutschland anmelde. Wäre ja nicht so dass ich gutes AG kassiere und dann Urlaub auf Malle mache, ich will in Deutschland arbeiten gehen, aber da es 500 km sind kann ich schlecht jetzt schon einen Job suchen, da es schwierig wäre von heut auf morgen auf ein Vorstellungsgespräch zu gehen.:confused:
ja das weiss ich schon, wird Niedersachsen sein. Ach so das heisst die deutsche Agentur für Arbeit zahlt mir mein AG weiter aus. Ich habe hier desöftern gelesen da ich noch nie was in Deutschland eingezahlt habe kriege ich von denen auch nix raus. Na danke schon mal werde da so schnell wie möglich anrufen
Hi, hab noch folgenden Text gefunden (Steht in der Grenzgängerbroschüre der Arbeitsagentur Trier):
Würde der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit in Luxemburg liegen, wären 26 zurückgelegte Wochen in einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Jahres vor der Antragstellung (auch die in Deutschland zurückgelegte Zeit wird bei einem Grenzgänger mitgezählt) erforderlich, um einen Mindestanspruch von 365 Tagen an Arbeitslosenunterstützung zu begründen. Die Höhe der Leistung beträgt in Luxemburg ca. 80% bzw. 85% des Nettolohnes (Bemessungsgrundlage = 80% bzw. 85% des Bruttolohnes, davon 80% bzw. 85% als Unterstützung).
Vielen lieben dank pendler111. Ich habe auch noch einges in Erfahrung bringen können. Was allerdings nicht so berauschend ist. Also mir steht mein AG zu, in meinem Fall 6 monate da ich eine neue Arbeitsstelle annehmen muss, um überhaupt AG zu bekommen. Und weil dieser Vertrag nur 6 Monate daueren wird, stehen mir auch nur 6 monate zu. Jetzt kommt das beste, wenn ich nach Deutschland ziehe, stehen mir höchstens 3 Monate zu (wenn ich nur 3 Monate AG hier kassiert habe), welche mir in Deutschland vom Arbeitsamt ausbezahlt werden und in Luxemburg zurückgefordert werden, und in dem moment wo Luxemburg das zurückzahlen muss, kann es sein dass ich das ausgezahlte AG zurückbezahlen muss, da meine lehrstelle (letztes Jahr) vom Arbeitsamt mitfinanziert worden ist. yuhuu. Von wegen EU. Bliebe ich jedoch in luxemburg hätte ich Anrecht auf diese oben genannten 6 MOnate, ohne wenn und aber