logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Arbeitslosengeld als Geschäftsführer einer SARL bei Insolvenz?  

Profilbild von
Piet
Deutschland | 13 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo Forum,

Habe leider ein trauriges Thema und bitte um Info´s wenn möglich. Ich leite seit einigen Jahren ein Kleinunternehmen (SARL) als alleiniger Teilhaber und Geschäftsführer und bin eventuell gezwungen (sollte sich die Auftragslage nicht in Kürze verbessern) Insolvenz anzumelden. Natürlich habe ich mir in der ganzen Zeit auch ein Gehalt gezahlt und alle Sozialabgaben geleistet. Frage: Steht mir dann ähnlich wie bei einem Angestellten im Falle der Insolvenz Arbeitslosengeld zu? Im voraus vielen Dank für eure Antworten


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Da die Firma Dir ein Gehalt zahlt bist doch von der Sàrl angestellt, oder? Hast Du einen Arbeitsvertrag?


Profilbild von
Piet
Deutschland | 13 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hi Oernie, im Prinzip schon - Es gibt zwar keinen eigentlichen Arbeitsvertrag aber ich beziehe ein regelmäßiges Gehalt von der SARL


Profilbild von
franz2
257 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Da Du alleiniger Teilhaber, d.h. Besitzer der SARL bist, würdest Du wahrscheinlich als Selbstständiger bei der ADEM eingestuft werden. Der Grund ist, daß Du Dir ja das Gehalt selbst bestimmen konntest. Ergebnis: Du würdest ca. 1000 Euros Arbeitslosen p.M. erhalten, unter der Voraussetzung, daß Du in Luxemburg wohnst. Sonst wäre wohl das Arbeitsamt deines Wohnortes zuständig.