Hallo Forum,
Habe leider ein trauriges Thema und bitte um Info´s wenn möglich. Ich leite seit einigen Jahren ein Kleinunternehmen (SARL) als alleiniger Teilhaber und Geschäftsführer und bin eventuell gezwungen (sollte sich die Auftragslage nicht in Kürze verbessern) Insolvenz anzumelden. Natürlich habe ich mir in der ganzen Zeit auch ein Gehalt gezahlt und alle Sozialabgaben geleistet. Frage: Steht mir dann ähnlich wie bei einem Angestellten im Falle der Insolvenz Arbeitslosengeld zu? Im voraus vielen Dank für eure Antworten